Können Sie eine Rückforderung des Jobcenters nicht auf einmal begleichen, können Sie eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Solange Sie laufend Grundsicherungsgeld beziehen, rechnet das Jobcenter Erstattungsforderungen häufig ohnehin automatisch mit bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs auf (§ 43 SGB II); außerhalb des Leistungsbezugs übernimmt meist der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit die Forderung und bietet auf Antrag Ratenzahlung an.
Die Vorlage enthält Platzhalter in eckigen Klammern, die Sie durch Ihre Angaben ersetzen. Nennen Sie einen konkreten Ratenbetrag und eine kurze Begründung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
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Anlass
Ein Ratenzahlungsantrag lohnt sich, sobald eine Rückforderung feststeht und eine Einmalzahlung Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden würde. Er ersetzt keinen Widerspruch gegen die Forderung selbst, sondern betrifft nur die Art der Rückzahlung.
Solange Sie laufend Grundsicherungsgeld beziehen, verrechnet das Jobcenter Erstattungsforderungen häufig automatisch mit dem Regelbedarf (§ 43 SGB II) – ohne dass Sie aktiv werden müssen. Ein gesonderter Ratenzahlungsantrag ist vor allem dann nötig, wenn Sie keine laufenden Leistungen mehr beziehen, die automatische Aufrechnung Sie zu stark belastet oder mehrere Forderungen zusammen die 30-Prozent-Grenze übersteigen würden.
Ein Antrag auf Ratenzahlung sollte möglichst vor Ablauf der in der Zahlungsaufforderung genannten Frist gestellt werden, am besten mit einem konkreten, realistischen Ratenvorschlag samt Begründung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Ist die Forderung bereits an den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen abgegeben, richten Sie den Antrag direkt dorthin.
Beispiel: Rückforderung über 1.200 € mit Zahlungsziel 30. September 2026. Sie schlagen eine Ratenzahlung von 50 € monatlich vor und legen dar, dass ein höherer Betrag Ihr Existenzminimum gefährden würde.
Wortlaut
Die eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben.
[Ihr Vorname und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Geburtsdatum]
[Name und Anschrift Ihres Jobcenters bzw. des Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit]
[Ort], den [Datum]
Antrag auf Ratenzahlung zur Forderung vom [Datum]
Kundennummer: [Ihre Kundennummer]
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: [BG-Nummer]
Aktenzeichen: [falls bekannt]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid/Schreiben vom [Datum] fordern Sie von mir die Rückzahlung von [Betrag] € in einer Summe bis zum [Datum].
Eine Zahlung in dieser Höhe auf einmal ist mir derzeit nicht möglich, da [kurze Begründung, zum Beispiel: mein monatliches Einkommen nach Abzug der notwendigen Ausgaben keinen entsprechenden Spielraum lässt].
Ich beantrage daher eine Ratenzahlung in Höhe von [Betrag] € monatlich, beginnend ab dem [Datum].
[Falls vorhanden: Eine Übersicht meiner Einnahmen und Ausgaben füge ich diesem Schreiben bei – siehe Anlage.]
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der vereinbarten Ratenzahlung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname und Nachname in Druckbuchstaben]
Anlagen: [z. B. Übersicht der Einnahmen und Ausgaben, Nachweise zu laufenden Kosten]
Prüfen Sie vor dem Absenden, ob die Forderung noch beim Jobcenter liegt oder bereits an den Inkasso-Service abgegeben wurde, und richten Sie das Schreiben an die richtige Stelle.
Danach
Die zuständige Stelle prüft den Ratenvorschlag anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei einem nachvollziehbaren Vorschlag wird häufig zugestimmt; teilweise wird auch eine andere Ratenhöhe vorgeschlagen.
Wird der Antrag abgelehnt oder die Rate zu hoch angesetzt, können Sie um erneute Prüfung bitten und zusätzliche Nachweise einreichen. In besonderen Härtefällen kommt anstelle einer Ratenzahlung auch eine Stundung oder, in seltenen Ausnahmefällen, ein teilweiser Erlass nach § 76 SGB IV in Betracht.
Auch bei einer laufenden Rückzahlung lohnt sich ein Blick auf übersehene Mehrbedarfe. Der kostenlose Anspruchs-Check zeigt in zwei Minuten, welche Zuschläge Ihnen zustehen.
Fragen und Antworten
Ja, es entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein realistischer, gut begründeter Vorschlag mit Nachweisen erhöht die Chance auf Zustimmung deutlich.
Dann rechnet das Jobcenter die Forderung häufig automatisch mit bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs auf, ohne dass Sie einen gesonderten Ratenzahlungsantrag stellen müssen. Ein Antrag lohnt sich vor allem, wenn Sie eine geringere Rate erreichen möchten.
In diesem Fall wird die Forderung meist an den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen abgegeben. Der Antrag auf Ratenzahlung ist dann direkt dorthin zu richten.
Solange Sie Grundsicherungsgeld beziehen, fallen in der Regel keine Zinsen an. Nach Ende des Leistungsbezugs können abhängig vom Einzelfall Verzugszinsen berechnet werden.
Keine Rechtsberatung. Dieses Musterschreiben und die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar und ersetzen keine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht, an einen Sozialverband oder an eine anerkannte Beratungsstelle.
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Rechtsstand: § 43, § 42a SGB II · § 76 SGB IV · Zuletzt geprüft: 02.09.2026