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Über 600 Dienststellen, 8.298 Postleitzahlen. Bei einem Verzeichnis dieser Größe verändert sich ständig etwas: Ämter ziehen um, Öffnungszeiten ändern sich, Standorte werden zusammengelegt. Wir prüfen die Daten gegen die offiziellen Quellen – aber die zuverlässigsten Hinweise kommen von Menschen, die tatsächlich vor Ort waren.

Wenn Ihnen etwas auffällt, sagen Sie uns Bescheid. Das dauert eine Minute und hilft allen, die nach Ihnen suchen.

Was Sie melden können

Jede Angabe im Verzeichnis kann veralten. Besonders hilfreich sind Hinweise zu:

  • Adresse – die Dienststelle ist umgezogen oder existiert nicht mehr
  • Öffnungszeiten – die angegebenen Zeiten stimmen nicht mit dem Aushang überein
  • Telefonnummer – die Nummer ist nicht mehr vergeben oder führt woanders hin
  • Zuständigkeit – Sie wurden an ein anderes Jobcenter verwiesen, als hier angegeben ist
  • Fehlender Standort – eine Dienststelle fehlt im Verzeichnis
  • Inhaltliche Fehler in den Ratgebern – eine Rechtslage hat sich geändert oder ist falsch dargestellt

So gehen wir mit Ihrer Meldung um

1

Wir lesen jede Meldung

Ihre Nachricht landet nicht in einem Ticketsystem, das niemand öffnet. Jede Meldung wird gesichtet.

2

Wir prüfen gegen die offizielle Quelle

Abgeglichen wird mit den Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Seite der jeweiligen Dienststelle. Übernommen wird nur, was sich dort bestätigen lässt.

3

Wir korrigieren den Eintrag

Bestätigt sich der Hinweis, wird der Eintrag angepasst. Lässt er sich nicht bestätigen, bleibt er unverändert – wir raten nicht.

Ihre Meldung

Je genauer die Angabe, desto schneller lässt sie sich prüfen. Nennen Sie möglichst den Namen der Dienststelle oder die Postleitzahl und beschreiben Sie kurz, was nicht stimmt.

Was wir nicht bearbeiten können

Anliegen zu Ihrem eigenen Fall. Wir haben keinen Zugriff auf Akten, Anträge oder Bescheide und können in Ihrem Verfahren nichts veranlassen. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihr Jobcenter.

Rechtsfragen. Wir dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Zuständig sind Sozialberatungsstellen, Sozialverbände wie VdK oder SoVD sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht. Wie ein Widerspruch grundsätzlich funktioniert, steht in unserem Ratgeber dazu.

Beschwerden über Behörden. Kritik an einer Sachbearbeitung oder Entscheidung können wir nicht weiterleiten. Dafür gibt es die Beschwerdestelle des jeweiligen Jobcenters.