loaderimg
image

Zuständiges Jobcenter und zuständige Agentur für Arbeit finden

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und Sie sehen beide für Sie zuständigen Stellen in einem Ergebnis: das Jobcenter für Leistungen nach dem SGB II und die Agentur für Arbeit für Leistungen nach dem SGB III — jeweils mit Postanschrift, Telefonnummer und Öffnungszeiten.

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Sie sehen dann das für Sie zuständige Jobcenter und die zuständige Agentur für Arbeit.

8.298

Postleitzahlen zugeordnet

486

Jobcenter

146

Agenturen für Arbeit

09/2026

Stand der Daten

So funktioniert es

Was die PLZ-Suche macht

Sie geben eine fünfstellige Postleitzahl ein, die Suche gibt beide Stellen aus, die für diese Postleitzahl rechtlich zuständig sind: das Jobcenter für Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) und die Agentur für Arbeit für Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Weiterbildung).

Beide werden immer zusammen angezeigt, ohne dass Sie sich vorher entscheiden müssen. Das ist Absicht: Wer zum ersten Mal mit diesen Behörden zu tun hat, weiß in der Regel noch nicht, welche der beiden für sein Anliegen die richtige ist. Die häufigste Fehlannahme ist, dass es weiterhin ein einziges „Arbeitsamt“ gibt — diese Behörde wurde 2004 aufgeteilt.

Die Zuordnung stammt aus den Zuständigkeitsdaten der Bundesagentur für Arbeit und bildet die tatsächliche Trägerzuständigkeit ab. Sie ist keine Umkreissuche: Die nächstgelegene Dienststelle ist nicht zwingend die zuständige.

Beide Behörden im Vergleich

Jobcenter oder Agentur für Arbeit?

Die beiden Behörden sind für unterschiedliche Leistungen zuständig, haben unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedlich große Zuständigkeitsbereiche. Die Suche gibt für jede Postleitzahl beide aus:

Merkmal Jobcenter Agentur für Arbeit
Rechtsgrundlage SGB II — Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB III — Arbeitsförderung
Hauptleistung Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, Erstausstattung Arbeitslosengeld I, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, Weiterbildungsförderung
Voraussetzung Hilfebedürftigkeit — unabhängig davon, ob Sie vorher gearbeitet haben Anwartschaftszeit aus versicherungspflichtiger Beschäftigung
Zuständigkeitsbereich Kreis oder kreisfreie Stadt, in Großstädten nach Bezirken aufgeteilt Agenturbezirk — umfasst mehrere Kreise
Im Verzeichnis 486 Standorte 146 Standorte

Aus dem Zahlenverhältnis folgt ein praktischer Punkt: Ein Agenturbezirk deckt im Durchschnitt gut drei Jobcenter-Zuständigkeitsbereiche ab. Ihre Agentur für Arbeit sitzt deshalb häufig in einer anderen Stadt als Ihr Jobcenter — auch das ein Grund, warum eine Suche nach Entfernung hier zu falschen Ergebnissen führt.

Kurz gesagt: Wer aus einem Job kommt und Beiträge gezahlt hat, geht zuerst zur Agentur für Arbeit. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, ist beim Jobcenter richtig. Läuft das Arbeitslosengeld I aus, wechselt die Zuständigkeit zum Jobcenter — dann brauchen Sie beide Adressen.

Anwendungsfälle

Für wen die Suche gedacht ist

Sie brauchen das Jobcenter, wenn Sie …

Sie brauchen die Agentur für Arbeit, wenn Sie …

In allen acht Fällen liefert dieselbe Eingabe das Ergebnis. Sie müssen nicht vorher wissen, welche Behörde zuständig ist.

Ablauf

In drei Schritten zur zuständigen Stelle

1
Postleitzahl eingeben

Die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift, nicht die Ihres Arbeitsplatzes oder eines Postfachs. Für beide Behörden ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich (§ 36 SGB II, § 327 SGB III).

2
Beide Ergebnisse prüfen

Sie erhalten das zuständige Jobcenter und die zuständige Agentur für Arbeit nebeneinander. Verläuft Ihre Postleitzahl über eine Kreisgrenze hinweg, werden alle infrage kommenden Stellen angezeigt und Sie entscheiden anhand Ihrer Straße.

3
Zur Detailseite

Über jedes der beiden Ergebnisse gelangen Sie auf die Seite der Dienststelle mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer, Öffnungszeiten und dem gesamten Zuständigkeitsbereich.

Umfang

Was die Suche ausgibt

Zu jeder eingegebenen Postleitzahl liefert die Suche zwei vollständige Datensätze:

Ergebnis

Beispielausgabe

So sieht ein Ergebnis aus. Beispiel für die Postleitzahl 10557 in Berlin:

Postleitzahl 10557 — Berlin

ZUSTÄNDIGES JOBCENTER (SGB II)
Jobcenter Berlin Mitte
Seydelstr. 2–5
10117 Berlin
Telefon: 030 5555 45 2222
Öffnungszeiten: Mo–Mi 08:00–16:00, Do 08:00–18:00, Fr 08:00–12:30
Träger: gemeinsame Einrichtung
Leistungen: Grundsicherungsgeld, Unterkunft, Mehrbedarfe

ZUSTÄNDIGE AGENTUR FÜR ARBEIT (SGB III)
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Charlottenstr. 87–90
10969 Berlin
Telefon: 0800 4 5555 00
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 08:00–13:00
Leistungen: Arbeitslosengeld I, Vermittlung, Weiterbildung

Stand der Angaben: September 2026

Für Anträge, Widersprüche und Mitteilungen ist die jeweils ausgegebene Postanschrift der richtige Empfänger — auch dann, wenn Sie persönlich eine kleinere Geschäftsstelle vor Ort aufsuchen. Zuständig ist der Träger, nicht die Nebenstelle.

Der Unterschied

Warum eine Postleitzahlsuche und keine Umkreissuche

Kartendienste und allgemeine Suchanfragen zeigen die nächstgelegene Dienststelle. Zuständig ist aber die Stelle, in deren Bezirk Ihre Wohnanschrift liegt — und Behördenbezirke folgen Kreis- und Bezirksgrenzen, nicht Luftlinien.

Wer an der Grenze zweier Landkreise wohnt, hat das nähere Amt oft auf der falschen Seite dieser Grenze. Bei der Agentur für Arbeit ist der Effekt noch ausgeprägter, weil ein Agenturbezirk mehrere Kreise umfasst: Die zuständige Agentur kann eine Autostunde entfernt sitzen, während eine andere Agentur zwei Straßen weiter beginnt.

Ein an die falsche Stelle geschickter Antrag geht dadurch nicht verloren, er wird nach § 16 Abs. 2 SGB I weitergeleitet. Das kostet aber Tage, und bei fristgebundenen Schreiben wie einem Widerspruch ist Zeit der entscheidende Faktor.

Ein Sonderfall betrifft Postleitzahlen, die sich über eine Kreisgrenze erstrecken. In diesen Fällen gibt die Suche keine Empfehlung ab, sondern zeigt beide infrage kommenden Stellen an — die Entscheidung fällt dann anhand der Straße. Welche Postleitzahlen davon betroffen sind, ist in unserem Datenbestand einzeln gekennzeichnet.

Datengrundlage

Woher die Daten stammen

Grundlage der Zuordnung sind die Zuständigkeitsdaten der Bundesagentur für Arbeit. Daraus ist jede der 8.298 deutschen Postleitzahlen sowohl einem Jobcenter als auch einer Agentur für Arbeit zugeordnet, ergänzt um Anschrift, Telefonnummer und Öffnungszeiten der jeweiligen Dienststelle. jobcenter-portal.de führt insgesamt 632 Dienststellen: 486 Jobcenter und 146 Agenturen für Arbeit. Postleitzahlen, die über eine Kreisgrenze hinweg verlaufen, sind gesondert markiert.

Der Bestand wird regelmäßig gegen die Quelldaten abgeglichen; das jeweilige Prüfdatum steht auf jeder Dienststellenseite. Betreiber und redaktionelle Verantwortung sind unter Über uns ausgewiesen. Fehler in den Angaben können Sie über Fehler melden an uns weitergeben.

Abgrenzung

Was die Suche nicht leistet

Sie prüft nicht, ob Sie einen Leistungsanspruch haben — weder nach SGB II noch nach SGB III. Für Mehrbedarfe nach dem SGB II gibt es den Mehrbedarf-Check.

Sie stellt keinen Antrag, ersetzt keine Arbeitslosmeldung und leitet nichts an die Behörde weiter.

Sie zeigt keine Termine und keine Wartezeiten an.

Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Sozial- oder Schuldnerberatungsstelle oder an eine Anwältin oder einen Anwalt für Sozialrecht.

Bei laufendem Umzug oder bei Wohnsitzlosigkeit kann die Zuständigkeit von der Postleitzahlzuordnung abweichen. Maßgeblich ist dann der tatsächliche gewöhnliche Aufenthalt.

Anspruch prüfen

Steht Ihnen mehr zu als der Regelbedarf?

Mehrbedarfe zahlt das Jobcenter in den meisten Fällen nur auf Antrag — wer nicht fragt, bekommt sie nicht. Der Mehrbedarf-Check prüft in wenigen Fragen, welche für Sie infrage kommen, und nennt die konkreten Beträge.

Mehrbedarf-Check starten

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur PLZ-Suche

Welches Jobcenter ist für mich zuständig?

Zuständig ist das Jobcenter des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 36 SGB II). Maßgeblich ist die Wohnanschrift, nicht der Arbeitsort und nicht die Entfernung zum Amt. Geben Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld oben ein, um die zuständige Stelle zu ermitteln.

Welche Agentur für Arbeit ist für mich zuständig?

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Agenturbezirk Ihre Wohnanschrift liegt. Agenturbezirke sind deutlich größer als Jobcenter-Bezirke: Auf 486 Jobcenter kommen bundesweit 146 Agenturen. Ihre Agentur kann deshalb in einer anderen Stadt sitzen als Ihr Jobcenter. Dieselbe Postleitzahleingabe gibt beide Stellen aus.

Was ist der Unterschied zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit?

Das Jobcenter ist für Leistungen nach dem SGB II zuständig, also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Agentur für Arbeit ist für Leistungen nach dem SGB III zuständig, insbesondere für Arbeitslosengeld I, Arbeitslosmeldung, Berufsberatung und Weiterbildungsförderung. Der entscheidende Unterschied: Arbeitslosengeld I setzt Beitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung voraus, Grundsicherungsgeld nicht.

Ich weiß nicht, ob ich zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit muss.

Dann müssen Sie sich vorab auch nicht entscheiden. Die Suche gibt beide zuständigen Stellen zusammen aus, mit einer kurzen Angabe, welche Leistungen jeweils dort bearbeitet werden. Als Faustregel gilt: Wer aus einem versicherungspflichtigen Job kommt, meldet sich zuerst bei der Agentur für Arbeit. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, ist beim Jobcenter richtig.

Gibt es das Arbeitsamt noch?

Nein. Die Bezeichnung Arbeitsamt wurde 2004 abgeschafft, die Aufgaben sind seitdem auf zwei Behörden verteilt: die Agentur für Arbeit für die Arbeitsförderung nach dem SGB III und das Jobcenter für die Grundsicherung nach dem SGB II. Wenn Sie „das Arbeitsamt“ suchen, zeigt Ihnen die Suche beide Nachfolgestellen für Ihre Postleitzahl an.

Meine Postleitzahl gehört zu zwei Jobcentern. Was jetzt?

Rund um Kreisgrenzen gibt es Postleitzahlen, die sich über zwei Zuständigkeitsbereiche erstrecken. Die Suche zeigt in diesen Fällen beide Stellen an, ohne eine auszuwählen. Entscheidend ist dann Ihre Straße. Den sichersten Anhaltspunkt liefert Ihr letzter Bescheid: Die dort angegebene Behörde ist die für Sie zuständige.

Ich bin umgezogen. Ändert sich meine Zuständigkeit automatisch?

Nein, Sie müssen den Umzug melden. Beim Jobcenter wird die Stelle am neuen Wohnort zuständig und Ihre Akte geht dorthin über. Wichtig: Melden Sie den Umzug, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, damit den Kosten der neuen Wohnung vorher zugestimmt werden kann. Auch bei laufendem Arbeitslosengeld-I-Bezug müssen Sie den Wohnortwechsel Ihrer Agentur für Arbeit anzeigen.

Kostet die Suche etwas oder muss ich mich anmelden?

Die Suche ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Es werden keine personenbezogenen Daten abgefragt und die eingegebene Postleitzahl wird nicht gespeichert.

Nächste Schritte

Nach der Suche

Mehrbedarf-Check

Prüft in wenigen Fragen, welche Mehrbedarfe und Zusatzleistungen Ihnen zustehen — mit konkreten Beträgen.

Grundsicherungsgeld beantragen

Welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Bescheid prüfen

Anleitung in acht Schritten durch die typischen Fehlerquellen im Bewilligungsbescheid.

Widerspruch einlegen

Frist, Form und was in das Schreiben gehört — mit Musterformulierung.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihres Jobcenters oder Ihrer Agentur für Arbeit.