Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und Sie sehen beide für Sie zuständigen Stellen in einem Ergebnis: das Jobcenter für Leistungen nach dem SGB II und die Agentur für Arbeit für Leistungen nach dem SGB III — jeweils mit Postanschrift, Telefonnummer und Öffnungszeiten.
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Sie sehen dann das für Sie zuständige Jobcenter und die zuständige Agentur für Arbeit.
Postleitzahlen zugeordnet
Jobcenter
Agenturen für Arbeit
Stand der Daten
So funktioniert es
Sie geben eine fünfstellige Postleitzahl ein, die Suche gibt beide Stellen aus, die für diese Postleitzahl rechtlich zuständig sind: das Jobcenter für Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) und die Agentur für Arbeit für Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Weiterbildung).
Beide werden immer zusammen angezeigt, ohne dass Sie sich vorher entscheiden müssen. Das ist Absicht: Wer zum ersten Mal mit diesen Behörden zu tun hat, weiß in der Regel noch nicht, welche der beiden für sein Anliegen die richtige ist. Die häufigste Fehlannahme ist, dass es weiterhin ein einziges „Arbeitsamt“ gibt — diese Behörde wurde 2004 aufgeteilt.
Die Zuordnung stammt aus den Zuständigkeitsdaten der Bundesagentur für Arbeit und bildet die tatsächliche Trägerzuständigkeit ab. Sie ist keine Umkreissuche: Die nächstgelegene Dienststelle ist nicht zwingend die zuständige.
Beide Behörden im Vergleich
Die beiden Behörden sind für unterschiedliche Leistungen zuständig, haben unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedlich große Zuständigkeitsbereiche. Die Suche gibt für jede Postleitzahl beide aus:
| Merkmal | Jobcenter | Agentur für Arbeit |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | SGB II — Grundsicherung für Arbeitsuchende | SGB III — Arbeitsförderung |
| Hauptleistung | Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, Erstausstattung | Arbeitslosengeld I, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, Weiterbildungsförderung |
| Voraussetzung | Hilfebedürftigkeit — unabhängig davon, ob Sie vorher gearbeitet haben | Anwartschaftszeit aus versicherungspflichtiger Beschäftigung |
| Zuständigkeitsbereich | Kreis oder kreisfreie Stadt, in Großstädten nach Bezirken aufgeteilt | Agenturbezirk — umfasst mehrere Kreise |
| Im Verzeichnis | 486 Standorte | 146 Standorte |
Aus dem Zahlenverhältnis folgt ein praktischer Punkt: Ein Agenturbezirk deckt im Durchschnitt gut drei Jobcenter-Zuständigkeitsbereiche ab. Ihre Agentur für Arbeit sitzt deshalb häufig in einer anderen Stadt als Ihr Jobcenter — auch das ein Grund, warum eine Suche nach Entfernung hier zu falschen Ergebnissen führt.
Kurz gesagt: Wer aus einem Job kommt und Beiträge gezahlt hat, geht zuerst zur Agentur für Arbeit. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, ist beim Jobcenter richtig. Läuft das Arbeitslosengeld I aus, wechselt die Zuständigkeit zum Jobcenter — dann brauchen Sie beide Adressen.
Anwendungsfälle
In allen acht Fällen liefert dieselbe Eingabe das Ergebnis. Sie müssen nicht vorher wissen, welche Behörde zuständig ist.
Ablauf
Die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift, nicht die Ihres Arbeitsplatzes oder eines Postfachs. Für beide Behörden ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich (§ 36 SGB II, § 327 SGB III).
Sie erhalten das zuständige Jobcenter und die zuständige Agentur für Arbeit nebeneinander. Verläuft Ihre Postleitzahl über eine Kreisgrenze hinweg, werden alle infrage kommenden Stellen angezeigt und Sie entscheiden anhand Ihrer Straße.
Über jedes der beiden Ergebnisse gelangen Sie auf die Seite der Dienststelle mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer, Öffnungszeiten und dem gesamten Zuständigkeitsbereich.
Umfang
Zu jeder eingegebenen Postleitzahl liefert die Suche zwei vollständige Datensätze:
Ergebnis
So sieht ein Ergebnis aus. Beispiel für die Postleitzahl 10557 in Berlin:
Postleitzahl 10557 — Berlin ZUSTÄNDIGES JOBCENTER (SGB II) Jobcenter Berlin Mitte Seydelstr. 2–5 10117 Berlin Telefon: 030 5555 45 2222 Öffnungszeiten: Mo–Mi 08:00–16:00, Do 08:00–18:00, Fr 08:00–12:30 Träger: gemeinsame Einrichtung Leistungen: Grundsicherungsgeld, Unterkunft, Mehrbedarfe ZUSTÄNDIGE AGENTUR FÜR ARBEIT (SGB III) Agentur für Arbeit Berlin Mitte Charlottenstr. 87–90 10969 Berlin Telefon: 0800 4 5555 00 Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 08:00–13:00 Leistungen: Arbeitslosengeld I, Vermittlung, Weiterbildung Stand der Angaben: September 2026
Für Anträge, Widersprüche und Mitteilungen ist die jeweils ausgegebene Postanschrift der richtige Empfänger — auch dann, wenn Sie persönlich eine kleinere Geschäftsstelle vor Ort aufsuchen. Zuständig ist der Träger, nicht die Nebenstelle.
Der Unterschied
Kartendienste und allgemeine Suchanfragen zeigen die nächstgelegene Dienststelle. Zuständig ist aber die Stelle, in deren Bezirk Ihre Wohnanschrift liegt — und Behördenbezirke folgen Kreis- und Bezirksgrenzen, nicht Luftlinien.
Wer an der Grenze zweier Landkreise wohnt, hat das nähere Amt oft auf der falschen Seite dieser Grenze. Bei der Agentur für Arbeit ist der Effekt noch ausgeprägter, weil ein Agenturbezirk mehrere Kreise umfasst: Die zuständige Agentur kann eine Autostunde entfernt sitzen, während eine andere Agentur zwei Straßen weiter beginnt.
Ein an die falsche Stelle geschickter Antrag geht dadurch nicht verloren, er wird nach § 16 Abs. 2 SGB I weitergeleitet. Das kostet aber Tage, und bei fristgebundenen Schreiben wie einem Widerspruch ist Zeit der entscheidende Faktor.
Ein Sonderfall betrifft Postleitzahlen, die sich über eine Kreisgrenze erstrecken. In diesen Fällen gibt die Suche keine Empfehlung ab, sondern zeigt beide infrage kommenden Stellen an — die Entscheidung fällt dann anhand der Straße. Welche Postleitzahlen davon betroffen sind, ist in unserem Datenbestand einzeln gekennzeichnet.
Datengrundlage
Grundlage der Zuordnung sind die Zuständigkeitsdaten der Bundesagentur für Arbeit. Daraus ist jede der 8.298 deutschen Postleitzahlen sowohl einem Jobcenter als auch einer Agentur für Arbeit zugeordnet, ergänzt um Anschrift, Telefonnummer und Öffnungszeiten der jeweiligen Dienststelle. jobcenter-portal.de führt insgesamt 632 Dienststellen: 486 Jobcenter und 146 Agenturen für Arbeit. Postleitzahlen, die über eine Kreisgrenze hinweg verlaufen, sind gesondert markiert.
Der Bestand wird regelmäßig gegen die Quelldaten abgeglichen; das jeweilige Prüfdatum steht auf jeder Dienststellenseite. Betreiber und redaktionelle Verantwortung sind unter Über uns ausgewiesen. Fehler in den Angaben können Sie über Fehler melden an uns weitergeben.
Abgrenzung
Sie prüft nicht, ob Sie einen Leistungsanspruch haben — weder nach SGB II noch nach SGB III. Für Mehrbedarfe nach dem SGB II gibt es den Mehrbedarf-Check.
Sie stellt keinen Antrag, ersetzt keine Arbeitslosmeldung und leitet nichts an die Behörde weiter.
Sie zeigt keine Termine und keine Wartezeiten an.
Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Sozial- oder Schuldnerberatungsstelle oder an eine Anwältin oder einen Anwalt für Sozialrecht.
Bei laufendem Umzug oder bei Wohnsitzlosigkeit kann die Zuständigkeit von der Postleitzahlzuordnung abweichen. Maßgeblich ist dann der tatsächliche gewöhnliche Aufenthalt.
Mehrbedarfe zahlt das Jobcenter in den meisten Fällen nur auf Antrag — wer nicht fragt, bekommt sie nicht. Der Mehrbedarf-Check prüft in wenigen Fragen, welche für Sie infrage kommen, und nennt die konkreten Beträge.
Fragen und Antworten
Zuständig ist das Jobcenter des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 36 SGB II). Maßgeblich ist die Wohnanschrift, nicht der Arbeitsort und nicht die Entfernung zum Amt. Geben Sie Ihre Postleitzahl in das Suchfeld oben ein, um die zuständige Stelle zu ermitteln.
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Agenturbezirk Ihre Wohnanschrift liegt. Agenturbezirke sind deutlich größer als Jobcenter-Bezirke: Auf 486 Jobcenter kommen bundesweit 146 Agenturen. Ihre Agentur kann deshalb in einer anderen Stadt sitzen als Ihr Jobcenter. Dieselbe Postleitzahleingabe gibt beide Stellen aus.
Das Jobcenter ist für Leistungen nach dem SGB II zuständig, also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Agentur für Arbeit ist für Leistungen nach dem SGB III zuständig, insbesondere für Arbeitslosengeld I, Arbeitslosmeldung, Berufsberatung und Weiterbildungsförderung. Der entscheidende Unterschied: Arbeitslosengeld I setzt Beitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung voraus, Grundsicherungsgeld nicht.
Dann müssen Sie sich vorab auch nicht entscheiden. Die Suche gibt beide zuständigen Stellen zusammen aus, mit einer kurzen Angabe, welche Leistungen jeweils dort bearbeitet werden. Als Faustregel gilt: Wer aus einem versicherungspflichtigen Job kommt, meldet sich zuerst bei der Agentur für Arbeit. Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, ist beim Jobcenter richtig.
Nein. Die Bezeichnung Arbeitsamt wurde 2004 abgeschafft, die Aufgaben sind seitdem auf zwei Behörden verteilt: die Agentur für Arbeit für die Arbeitsförderung nach dem SGB III und das Jobcenter für die Grundsicherung nach dem SGB II. Wenn Sie „das Arbeitsamt“ suchen, zeigt Ihnen die Suche beide Nachfolgestellen für Ihre Postleitzahl an.
Rund um Kreisgrenzen gibt es Postleitzahlen, die sich über zwei Zuständigkeitsbereiche erstrecken. Die Suche zeigt in diesen Fällen beide Stellen an, ohne eine auszuwählen. Entscheidend ist dann Ihre Straße. Den sichersten Anhaltspunkt liefert Ihr letzter Bescheid: Die dort angegebene Behörde ist die für Sie zuständige.
Nein, Sie müssen den Umzug melden. Beim Jobcenter wird die Stelle am neuen Wohnort zuständig und Ihre Akte geht dorthin über. Wichtig: Melden Sie den Umzug, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, damit den Kosten der neuen Wohnung vorher zugestimmt werden kann. Auch bei laufendem Arbeitslosengeld-I-Bezug müssen Sie den Wohnortwechsel Ihrer Agentur für Arbeit anzeigen.
Die Suche ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Es werden keine personenbezogenen Daten abgefragt und die eingegebene Postleitzahl wird nicht gespeichert.
Nächste Schritte
Prüft in wenigen Fragen, welche Mehrbedarfe und Zusatzleistungen Ihnen zustehen — mit konkreten Beträgen.
Welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Anleitung in acht Schritten durch die typischen Fehlerquellen im Bewilligungsbescheid.
Frist, Form und was in das Schreiben gehört — mit Musterformulierung.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihres Jobcenters oder Ihrer Agentur für Arbeit.