Der Mehrbedarf-Rechner zeigt in zwei Minuten, welche Leistungen Ihnen zusätzlich zum Regelsatz zustehen — anonym, ohne Anmeldung, direkt in Ihrem Browser.
Viele Zusatzleistungen zahlt das Jobcenter nur, wenn es von Ihrer Situation weiß. Wer nicht weiß, dass es einen Mehrbedarf für einen eigenen Boiler gibt, bekommt ihn auch nicht. Genau diese Lücke schließt der Rechner.
Damit Sie wissen, worauf Sie sich verlassen können: Der Rechner arbeitet nur mit bundeseinheitlich geregelten Beträgen. Alles, was von Kommune zu Kommune verschieden ist, weist er als Anspruch aus, ohne eine Summe zu nennen.
| Der Rechner berechnet exakt | Der Rechner nennt keinen Betrag |
|---|---|
| Mehrbedarf für Alleinerziehende | Erstausstattung für die Wohnung |
| Mehrbedarf bei Schwangerschaft | Erstausstattung bei Geburt |
| Mehrbedarf bei Behinderung mit Teilhabeleistungen | Umzugskosten und Mietkaution |
| Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung | Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung |
| Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung | Lernförderung |
| Schulbedarf und Teilhabepauschale | Schulbücher |
| Ersparnis durch Rundfunkbeitragsbefreiung | Kosten der Unterkunft |
Warum die Miete fehlt: Das Jobcenter übernimmt nur angemessene Unterkunftskosten. Was angemessen ist, legt jede Kommune selbst fest — in eigenen Richtlinien, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Bundesweit gibt es dafür rund 400 verschiedene Grenzwerte. Ein Rechner, der so tut, als könnte er das abbilden, nennt Ihnen eine Zahl, die vor Ort nicht stimmt. Fragen Sie Ihre Mietobergrenze direkt bei Ihrem Jobcenter nach.
Die Regelbedarfe wurden zum 1. Januar 2026 nicht erhöht. Für die Regelbedarfsstufe 1 gilt ein gesetzlicher Besitzschutz, deshalb bleibt es bei 563 Euro.
| Stufe | Wer | Pro Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person | 506 € |
| Stufe 3 | Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € |
Zum Regelsatz kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe. Vom Ergebnis zieht das Jobcenter anrechenbares Einkommen ab
Die Regelbedarfe wurden zum 1. Januar 2026 nicht erhöht. Für die Regelbedarfsstufe 1 gilt ein gesetzlicher Besitzschutz, deshalb bleibt es bei 563 Euro.
Mehrbedarfe sind Zuschläge für Lebenslagen, die dauerhaft mehr Geld kosten. Sie werden als Prozentsatz vom Regelbedarf berechnet und laufen monatlich, solange die Voraussetzung besteht.
| Mehrbedarf | Höhe | Grundlage |
|---|---|---|
| Schwangerschaft, nach der 12. Woche | 17 % | § 21 Abs. 2 |
| Alleinerziehend, je nach Zahl und Alter der Kinder | 12–60 % | § 21 Abs. 3 |
| Behinderung mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 35 % | § 21 Abs. 4 |
| Kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen | 5–30 % | § 21 Abs. 5 |
| Schulbücher, wo keine Lernmittelfreiheit gilt | tatsächlich | § 21 Abs. 6a |
| Dezentrale Warmwassererzeugung, je Person | 0,8–2,3 % | § 21 Abs. 7 |
Zwei Irrtümer, die häufig vorkommen:
Ein Schwerbehindertenausweis oder das Merkzeichen G lösen den Mehrbedarf von 35 Prozent nicht aus. Das Gesetz verlangt, dass Sie tatsächlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten — etwa in einer Werkstatt, einer beruflichen Reha oder einem Berufsbildungswerk.
Diabetes, Bluthochdruck, Gicht und Neurodermitis begründen bei Erwachsenen keinen Ernährungs-Mehrbedarf. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass hier normale Vollkost ausreicht, und die ist aus dem Regelsatz finanzierbar. Anerkannt sind unter anderem Zöliakie, Mukoviszidose, Dialyse und ärztlich festgestellte Mangelernährung.
Obergrenze: Die Summe der Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 2 bis 5 darf Ihren maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II). Der Warmwasser-Mehrbedarf zählt dabei nicht mit und kommt obendrauf.
Beide Leistungen heißen umgangssprachlich „Grundsicherung”, sind aber zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Ämtern.
| Grundsicherungsgeld | Grundsicherung im Alter | |
|---|---|---|
| Für wen | Erwerbsfähige zwischen 15 und Rentenalter | Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte |
| Gesetz | SGB II | SGB XII |
| Zuständig | Jobcenter | Sozialamt |
| Früher | Bürgergeld, davor Hartz IV | unverändert |
Dieser Rechner gilt für das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, also für Leistungen vom Jobcenter. Wenn Sie Rente beziehen oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, ist das Sozialamt zuständig und es gelten andere Regeln.
Fragen und Antworten
Der Gesamtanspruch besteht aus dem Regelsatz nach Ihrer Regelbedarfsstufe, den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung und möglichen Mehrbedarfen. Davon zieht das Jobcenter anrechenbares Einkommen ab. Weil die Angemessenheitsgrenze für die Miete in jeder Kommune anders ist, kann kein Onlinerechner den Gesamtbetrag verbindlich nennen. Dieser Rechner konzentriert sich deshalb auf die Zusatzleistungen, die bundeseinheitlich geregelt und exakt berechenbar sind.
Es ist dieselbe Leistung unter neuem Namen. Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld durch die 13. Änderung des SGB II in Grundsicherungsgeld umbenannt. Regelsätze und Mehrbedarfe blieben unverändert. Auf Bescheiden darf der alte Begriff übergangsweise bis zum 31. Dezember 2026 weiter verwendet werden.
Nein, bewusst nicht. Das Jobcenter übernimmt nur angemessene Unterkunftskosten, und jede Kommune legt diese Grenze selbst fest. Es gibt bundesweit rund 400 verschiedene Regelungen. Ihre konkrete Mietobergrenze erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.
Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit müssen Mehrbedarfe nicht gesondert beantragt werden — das Jobcenter muss sie berücksichtigen, sobald es von Ihrer Situation weiß. Praktisch heißt das: Sie müssen es aktiv mitteilen und den Nachweis einreichen. Einmalleistungen wie die Erstausstattung sind etwas anderes, die brauchen einen echten Antrag.
563 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende, 506 Euro je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, 451 Euro für Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern. Für Kinder gilt: 471 Euro von 14 bis 17 Jahren, 390 Euro von 6 bis 13 Jahren, 357 Euro von 0 bis 5 Jahren.
Wenn Ihr Warmwasser nicht über die Heizung kommt, sondern über einen eigenen Boiler oder Durchlauferhitzer, läuft der Strom dafür über Ihren Regelsatz. Dafür gibt es einen Zuschlag zwischen 0,8 und 2,3 Prozent, gestaffelt nach Regelbedarfsstufe und für jede Person im Haushalt einzeln. Bei einer fünfköpfigen Familie kommen so schnell über 400 Euro im Jahr zusammen.
Ja, auch nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist. Über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann das Jobcenter bestandskräftige Bescheide vier Jahre zurück überprüfen. Nachgezahlt wird allerdings nur ein Jahr, weil § 40 Abs. 1 SGB II die Frist verkürzt — gerechnet ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie den Antrag stellen.
Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen, nichts gespeichert und nichts an Dritte weitergegeben.
Nein. Der Rechner gibt eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Regelungen, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Über Ihren Anspruch und dessen Höhe entscheidet allein Ihr Jobcenter im Einzelfall.
Stand: 14. August 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 20, 21, 24 und 28 SGB II, § 44 SGB X, § 4 RBStV. Beträge nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026. Fallgruppen für den Ernährungs-Mehrbedarf nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 21 SGB II.
Dieser Rechner ist ein privates Informationsangebot und keine Rechtsberatung.