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Akteneinsicht beim Jobcenter beantragen – Vorlage

Mit einer Vollmacht können Sie eine andere Person bevollmächtigen, Sie gegenüber dem Jobcenter zu vertreten – etwa bei Terminen, Anträgen oder der Akteneinsicht. Rechtsgrundlage ist § 13 SGB X. Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt werden und genau festlegen, wofür sie gilt.
Vorlage herunterladen

Vollmacht als Word-Datei

Die Vorlage enthält Platzhalter in eckigen Klammern, die Sie durch Ihre Angaben ersetzen. Legen Sie fest, wofür die Vollmacht gilt, und lassen Sie sie von beiden Seiten unterschreiben.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Öffnet sich in Word, LibreOffice, Google Docs und Pages.

Anlass

Wann eine Vollmacht sinnvoll ist

Eine Vollmacht ist immer dann hilfreich, wenn Sie selbst verhindert sind oder Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Jobcenter brauchen – zum Beispiel wegen Krankheit, Sprachbarrieren oder wenn ein Angehöriger, Betreuer oder eine Beratungsstelle für Sie handeln soll.

  • Sie sind krankheitsbedingt verhindert, Termine wahrzunehmen oder Schreiben zu bearbeiten
  • Ein Familienmitglied oder eine Vertrauensperson soll Post entgegennehmen und Auskünfte einholen
  • Eine Beratungsstelle oder ein Sozialverband soll Sie bei einem Widerspruch vertreten
  • Sprachliche Hürden erschweren Ihnen die direkte Kommunikation mit dem Jobcenter
Umfang genau festlegen – am besten schriftlich

Eine Vollmacht kann mündlich erteilt werden, in der Praxis verlangen Jobcenter aber die Schriftform, um Missbrauch vorzubeugen. Legen Sie genau fest, wofür die Vollmacht gilt – etwa für ein bestimmtes Verfahren, für die gesamte Korrespondenz oder befristet für einen bestimmten Zeitraum. Eine unbegrenzte Generalvollmacht sollten Sie nur einer Person Ihres vollen Vertrauens erteilen.

Beispiel: Sie erteilen Ihrer Tochter eine Vollmacht, die auf die Vertretung im laufenden Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid vom 5. September 2026 begrenzt ist. Nach Abschluss des Verfahrens erlischt die Vollmacht automatisch.

Wortlaut

Die Vollmacht im Volltext

Die eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben.

[Ihr Vorname und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Geburtsdatum]

[Ort], den [Datum]

Vollmacht
Kundennummer: [Ihre Kundennummer]
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: [BG-Nummer]
Aktenzeichen: [falls bekannt]

Hiermit bevollmächtige ich, [Ihr Vorname und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], die im Folgenden genannte Person, mich gegenüber dem Jobcenter [Name des Jobcenters] in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit [genaue Eingrenzung, zum Beispiel: meinem laufenden Leistungsbezug / dem Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid vom TT.MM.JJJJ / sämtlichen Verwaltungsverfahren] zu vertreten.

Bevollmächtigte Person:
[Vorname und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Geburtsdatum]

Die Vollmacht umfasst insbesondere das Recht, Anträge zu stellen, Akteneinsicht zu nehmen, Schriftstücke entgegenzunehmen und Termine wahrzunehmen. [Falls befristet: Die Vollmacht gilt bis zum TT.MM.JJJJ / bis zum Abschluss des genannten Verfahrens.]

Diese Vollmacht kann von mir jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

Unterschrift Vollmachtgeber/in: ____________________________
[Vorname und Nachname in Druckbuchstaben]

Unterschrift Bevollmächtigte/r: ____________________________
[Vorname und Nachname in Druckbuchstaben]

Legen Sie die Vollmacht im Original oder als gut lesbare Kopie vor, sobald die bevollmächtigte Person erstmals für Sie handelt.

Danach

Was nach der Vorlage der Vollmacht passiert

Legen Sie die unterschriebene Vollmacht dem Jobcenter im Original oder als Kopie vor, sobald die bevollmächtigte Person erstmals in Ihrem Namen handelt – etwa bei einem Termin oder einem Schreiben. Das Jobcenter prüft die Vollmacht formal und nimmt sie zur Akte.

Ohne vorgelegte Vollmacht darf das Jobcenter keine Auskünfte an Dritte erteilen, selbst an nahe Angehörige nicht. Fehlt die Vollmacht bei einem Termin, kann die bevollmächtigte Person in der Regel nicht als Vertretung auftreten.

Für die bevollmächtigte Person

Prüfen Sie, was dem Vollmachtgeber sonst noch zusteht

Wenn Sie jemanden vertreten, lohnt sich auch ein Blick auf übersehene Mehrbedarfe. Der kostenlose Anspruchs-Check zeigt in zwei Minuten, welche Zuschläge zustehen.

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Vollmacht

Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?

Nein, für das Verwaltungsverfahren beim Jobcenter reicht eine einfache schriftliche Vollmacht mit Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Kann ich die Vollmacht jederzeit widerrufen?

Ja. Ein Widerruf ist jederzeit formlos möglich und sollte dem Jobcenter schriftlich mitgeteilt werden, damit die bevollmächtigte Person nicht länger als Vertretung geführt wird.

Darf auch ein Sozialverband oder eine Beratungsstelle bevollmächtigt werden?

Ja. Vollmachten können an Einzelpersonen, aber auch an Mitarbeitende von Sozialverbänden, Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwaltskanzleien erteilt werden.

Was passiert, wenn keine Vollmacht vorliegt?

Ohne Vollmacht darf das Jobcenter grundsätzlich keine Auskünfte an Dritte erteilen und keine Erklärungen von ihnen entgegennehmen, auch nicht von nahen Angehörigen.

Rechtsstand: § 13 SGB X · Zuletzt geprüft: 02.09.2026