Mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X lassen Sie einen Bescheid erneut prüfen, dessen Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Der Antrag ist an keine Frist gebunden und kostenlos. Stellt sich der Bescheid als falsch heraus, zahlt das Jobcenter im SGB II bis zu ein Jahr rückwirkend nach.
Die Vorlage enthält Platzhalter in eckigen Klammern, die Sie durch Ihre Angaben ersetzen. Die Anschrift Ihres Jobcenters finden Sie auf Ihrem letzten Bescheid oder über die Postleitzahlsuche.
Kostenlos, ohne Anmeldung. Öffnet sich in Word, LibreOffice, Google Docs und Pages.
Anlass
Der Überprüfungsantrag ist der zweite Weg, wenn der erste versperrt ist. Solange die Widerspruchsfrist von einem Monat noch läuft, ist der Widerspruch das bessere Mittel – er wirkt schneller und ohne Begrenzung der Nachzahlung.
Für den Antrag selbst gibt es keine Frist – Sie können ihn jederzeit stellen. Begrenzt ist aber die Nachzahlung: § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II verkürzt den Zeitraum aus § 44 Abs. 4 SGB X von vier Jahren auf ein Jahr.
Beispiel: Antrag im März 2026 gestellt. Nachgezahlt wird frühestens ab dem 1. Januar 2025. Ältere Zeiträume werden zwar geprüft, aber nicht mehr ausgezahlt. Wer also einen Fehler vermutet, sollte nicht bis zum Jahreswechsel warten.
Wortlaut
Die eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben.
[Ihr Vorname und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Geburtsdatum]
[Name und Anschrift Ihres Jobcenters]
[Ort], den [Datum]
Antrag auf Überprüfung des Bescheids vom [Datum des Bescheids] nach § 44 SGB X
Kundennummer: [Ihre Kundennummer]
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: [BG-Nummer]
Aktenzeichen: [falls im Bescheid angegeben]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Überprüfung des oben genannten Bescheids nach § 44 SGB X.
Ich gehe davon aus, dass bei Erlass des Bescheids das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen wurde, der sich als unrichtig erweist. Konkret betrifft dies [kurze Beschreibung, zum Beispiel: die Höhe der anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung / die Anrechnung meines Einkommens im Monat TT.MM.JJJJ].
Ich bitte Sie, den Bescheid zurückzunehmen und die Leistungen für den betroffenen Zeitraum neu zu berechnen sowie den sich ergebenden Nachzahlungsbetrag zu erstatten.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich der Nachzahlungszeitraum nach § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II richtet.
Zur Vorbereitung meiner Begründung bitte ich gemäß § 25 SGB X um Einsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname und Nachname in Druckbuchstaben]
Anlagen: [Kopie des betroffenen Bescheids]
Danach
Das Jobcenter prüft den alten Bescheid erneut und entscheidet durch einen neuen Bescheid. Fällt die Prüfung zu Ihren Gunsten aus, wird der alte Bescheid zurückgenommen und die Differenz nachgezahlt. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht; nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich (§ 88 Abs. 1 SGG). Meist genügt vorher eine Sachstandsanfrage mit Fristsetzung.
Wird der Antrag abgelehnt, ist das ein eigener Bescheid – gegen den Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können. Der Weg endet also nicht mit der Ablehnung. Sinnvoll ist, vor der Begründung Akteneinsicht zu nehmen: Dort steht meist, auf welchen Annahmen die ursprüngliche Berechnung beruhte.
Übersehene Mehrbedarfe sind der häufigste Grund für einen erfolgreichen Überprüfungsantrag. Der kostenlose Anspruchs-Check zeigt in zwei Minuten, welche Zuschläge Ihnen zustehen.
Fragen und Antworten
Nein, der Antrag selbst ist unbefristet. Begrenzt ist nur die Nachzahlung: Im SGB II wird höchstens ein Jahr rückwirkend gezahlt, gerechnet ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie den Antrag stellen.
So viele Sie möchten. Nennen Sie im Antrag jeden betroffenen Bescheid mit Datum. Da die Nachzahlung ohnehin auf ein Jahr begrenzt ist, lohnt sich der Aufwand für sehr alte Bescheide meist nicht.
Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zielt nur auf die Korrektur zu Ihren Gunsten. Kommt bei der Prüfung heraus, dass Sie zu viel erhalten haben, kann das Jobcenter dies aber unabhängig davon nach den allgemeinen Regeln aufgreifen.
Die Ablehnung ist ein Bescheid wie jeder andere. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und anschließend beim Sozialgericht klagen.
Keine Rechtsberatung. Dieses Musterschreiben und die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar und ersetzen keine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht, an einen Sozialverband oder an eine anerkannte Beratungsstelle.
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Rechtsstand: §§ 25, 44 SGB X · § 40 SGB II · § 88 SGG · Zuletzt geprüft: 02.09.2026