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Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen – Vorlage

Wer länger als üblich außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs sein möchte, etwa im Urlaub, braucht vorher die schriftliche Zustimmung des Jobcenters. Ohne Genehmigung entfällt der Leistungsanspruch für diesen Zeitraum vollständig. Mit Zustimmung sind bis zu 21 Kalendertage pro Kalenderjahr möglich, ohne dass das Grundsicherungsgeld gekürzt wird.

Vorlage herunterladen

Ortsabwesenheit als Word-Datei

Die Vorlage enthält Platzhalter in eckigen Klammern, die Sie durch Ihre Angaben ersetzen. Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig vor Reisebeginn, damit das Jobcenter rechtzeitig zustimmen kann.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Öffnet sich in Word, LibreOffice, Google Docs und Pages.

Anlass

Wann Sie eine Ortsabwesenheit beantragen sollten

Jede Abwesenheit außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs muss vorher genehmigt werden – unabhängig davon, ob es sich um Urlaub, einen Familienbesuch oder einen anderen privaten Grund handelt. Ohne Zustimmung entfällt der Leistungsanspruch für die gesamte Dauer der Abwesenheit.

  • Sie planen einen Urlaub oder Familienbesuch außerhalb des Nahbereichs Ihres Jobcenters
  • Die Abwesenheit dauert insgesamt nicht länger als 21 Kalendertage im Kalenderjahr
  • Während der Abwesenheit sind keine wichtigen Termine (Meldetermin, Vorstellungsgespräch, Maßnahme) betroffen
  • Sie stellen den Antrag rechtzeitig vor Reisebeginn
21 Tage im Jahr – Antrag vorher stellen

Ohne vorherige Zustimmung entfällt der Leistungsanspruch für die gesamte Dauer der Ortsabwesenheit, auch rückwirkend. Mit Zustimmung sind bis zu 21 Kalendertage pro Kalenderjahr möglich, am Stück oder über das Jahr verteilt. Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es nicht – ein formloser schriftlicher Antrag mit Reisezeitraum und Grund reicht.

Beispiel: Reise vom 5. bis 18. Oktober 2026 (14 Tage). Der Antrag sollte spätestens zwei bis drei Wochen vorher beim Jobcenter eingehen, damit noch rechtzeitig entschieden werden kann.

Wortlaut

Das Musterschreiben für eine Ortsabwesenheit

Die eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben.

[Ihr Vorname und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Geburtsdatum]

[Name und Anschrift Ihres Jobcenters]

[Ort], den [Datum]

Antrag auf Zustimmung zur Ortsabwesenheit vom [Beginn] bis [Ende]
Kundennummer: [Ihre Kundennummer]
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: [BG-Nummer]
Aktenzeichen: [falls bekannt]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Zustimmung zu einer Ortsabwesenheit außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs im Zeitraum vom [Datum] bis [Datum] ([Anzahl] Tage).

Grund der Abwesenheit: [zutreffendes auswählen und ausformulieren, zum Beispiel: Urlaub / Familienbesuch bei [Name] in [Ort]].

Während dieses Zeitraums sind mir keine anstehenden Meldetermine, Vorstellungsgespräche oder Maßnahmen bekannt. [Falls doch ein Termin in den Zeitraum fällt: Der Termin am TT.MM.JJJJ fällt in diesen Zeitraum; ich bitte um Verlegung oder um Mitteilung, falls dies der Zustimmung entgegensteht.]

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Zustimmung vor Reisebeginn.

Mit freundlichen Grüßen

 

[Unterschrift]
[Vorname und Nachname in Druckbuchstaben]

Anlagen: [z. B. Nachweis der bereits genommenen Ortsabwesenheiten im laufenden Jahr, falls vorhanden]

Bewahren Sie die schriftliche Zustimmung während der gesamten Reise griffbereit auf.

Danach

Was nach dem Antrag passiert

Das Jobcenter prüft, ob während der beantragten Abwesenheit wichtige Termine anstehen und ob die Vermittlung in Arbeit beeinträchtigt wird. Liegen keine Hindernisse vor, wird in der Regel zugestimmt und die Zustimmung schriftlich bestätigt (§ 34 SGB X).

Reisen Sie ohne diese Zustimmung oder überschreiten Sie die genehmigte Dauer, entfällt der Leistungsanspruch für den gesamten überschießenden Zeitraum – auch rückwirkend, verbunden mit einer möglichen Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge. Gegen einen entsprechenden Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.

Vor der Begründung

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Ortsabwesenheit

Muss ich die Ortsabwesenheit auch melden, wenn ich Vollzeit arbeite?

Nein. Wer in Vollzeit erwerbstätig ist und das Einkommen mit Grundsicherungsgeld aufstockt, unterliegt nicht der Erreichbarkeitspflicht und braucht daher keine Zustimmung zur Ortsabwesenheit.

Was zählt zum zeit- und ortsnahen Bereich?

Das ist der Bereich, aus dem Sie das Jobcenter, mögliche Arbeitgeber und Maßnahmeorte innerhalb einer angemessenen Zeit erreichen können. Die genaue Reichweite legt jedes Jobcenter regional fest.

Kann ich die 21 Tage auch aufteilen?

Ja. Die 21 Kalendertage pro Kalenderjahr müssen nicht am Stück genommen werden, sondern können über das Jahr verteilt beantragt werden.

Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung verreise?

Der Leistungsanspruch entfällt für die gesamte Dauer der ungenehmigten Abwesenheit. Bereits ausgezahlte Beträge kann das Jobcenter zurückfordern.

Rechtsstand: § 7 Abs. 4a SGB II · § 34 SGB X · Zuletzt geprüft: 02.09.2026