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Das Jobcenter Wunstorf ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover und liegt in der Straße In den Ellern 9 im niedersächsischen Wunstorf. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder anderen Sozialleistungen vollständig bestreiten können. Als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und der Region Hannover bündelt das Jobcenter Wunstorf beide Zuständigkeiten unter einem Dach.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Wunstorf bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld, berät zu Eingliederungsleistungen und vermittelt Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung. Wer bereits Leistungen bezieht und Fragen zu seinem Bescheid hat, Änderungen melden möchte – etwa einen Umzug, ein verändertes Einkommen oder eine neue Haushaltssituation – oder Eingliederungsvereinbarungen besprechen möchte, wendet sich direkt an diese Stelle. Für telefonische Anfragen ist die zentrale Rufnummer +49 511 6559-1000 des Jobcenters Region Hannover erreichbar.

Erstantrag und Neuzugang

Wer erstmals Grundsicherungsgeld beantragen möchte, sollte prüfen, ob der eigene Wohnort zum Zuständigkeitsbereich der Nebenstelle Wunstorf gehört. Diese Zuordnung ist über den Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover geregelt (siehe nachfolgender Abschnitt). Sollten Sie unsicher sein, ob diese Stelle die richtige ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Nebenstelle Wunstorf führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Wohnorte dieser Nebenstelle zugeordnet sind, wird zentral über den Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover geregelt. Auskunft dazu erhalten Sie telefonisch unter +49 511 6559-1000 oder über die offizielle Website www.jobcenter-region-hannover.de.

Wussten Sie? Das Jobcenter Wunstorf ist eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und der Region Hannover. Das bedeutet für Sie konkret: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Geldleistungen nach SGB II kommen aus einer Hand – Sie müssen dafür nicht zwei verschiedene Behörden aufsuchen. Davon zu unterscheiden ist die Agentur für Arbeit, die für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig ist. Wer also Arbeitslosengeld I bezieht und noch keine Grundsicherungsleistungen beantragt hat, ist zunächst bei der Agentur für Arbeit richtig.