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Das Jobcenter Würzburg Stadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Würzburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Bahnhofstraße 7 im Zentrum von Würzburg und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – einer Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was das Jobcenter für Sie tut

Das Jobcenter Würzburg Stadt bewilligt und zahlt das Grundsicherungsgeld und übernimmt in der Regel auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben unterstützt es Sie dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen – etwa durch Beratung, Vermittlung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Für alle diese Leistungen nach SGB II ist das Jobcenter zuständig, nicht die Agentur für Arbeit. Falls Sie sich unsicher sind, welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Sie erreichen das Jobcenter Würzburg Stadt telefonisch unter +49 931 2996-0. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenterwuerzburg.de. Wenn Sie persönlich vorstellig werden möchten, können Sie den Hauptstandort in der Bahnhofstraße 7 aufsuchen oder einen der beiden weiteren Standorte nutzen, die weiter unten aufgeführt sind.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Würzburg Stadt ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden acht Würzburger Postleitzahlbereichen, die gemeinsam das gesamte Stadtgebiet abdecken: 97070, 97072, 97074, 97076, 97078, 97080, 97082 und 97084.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in der Bahnhofstraße 7 betreibt das Jobcenter Würzburg Stadt zwei weitere Anlaufstellen in der Stadt:

Würzburg, Schießhausstr. 9
Würzburg, Schweinfurter Str. 4

Wussten Sie? Das Jobcenter Würzburg Stadt ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt Würzburg und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass Sie Leistungen nach SGB II und Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung aus einer Hand erhalten – ohne dass Sie zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln müssen.
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  • Montag08:30 - 12:00
  • Dienstag08:30 - 12:00
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  • Freitag08:30 - 12:00