Das Jobcenter Wolfsburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Wolfsburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Rothenfelder Straße 4–18 in 38440 Wolfsburg und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — also für erwerbsfähige Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.
Das Jobcenter Wolfsburg bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus bietet das Jobcenter individuelle Beratung und vermittelt Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit — etwa Förderangebote, Qualifizierungen oder die Unterstützung bei der Jobsuche. Für Familien mit Kindern können außerdem Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden, zum Beispiel für Schulbedarf oder Ausflüge.
Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Wolfsburg für Ihre Situation zuständig ist — etwa weil Sie bisher Arbeitslosengeld I bezogen haben oder kurz davor stehen, diesen Anspruch zu verlieren —, können Sie sich trotzdem an das Jobcenter wenden. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bleibt dabei erhalten. Sie können das Jobcenter Wolfsburg telefonisch unter +49 5361 4649-100 erreichen oder die Website www.jobcenter-wolfsburg.de besuchen, um weitere Informationen zu erhalten.
Das Jobcenter Wolfsburg ist für Personen zuständig, die in den folgenden fünf Wolfsburger Postleitzahlbereichen gemeldet sind: 38440, 38442, 38444, 38446 und 38448. Diese Postleitzahlen decken das gesamte Stadtgebiet Wolfsburgs ab, sodass für alle dort gemeldeten Leistungsberechtigten nach SGB II diese eine Dienststelle zuständig ist.