Das Jobcenter Wilhelmshaven ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Wilhelmshaven und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Schillerstraße 37 in 26382 Wilhelmshaven und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige.
Das Jobcenter Wilhelmshaven zahlt Grundsicherungsgeld an Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an, etwa die Vermittlung in Beschäftigung, Fördermaßnahmen oder die Übernahme von Kosten für Weiterbildungen. Auch Fragen zu Wohnkosten und Krankenversicherung im Rahmen des SGB II werden hier bearbeitet.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind und die Voraussetzungen für Grundsicherungsgeld nach SGB II erfüllen. Wenn Sie ausschließlich Arbeitslosengeld I beziehen oder beantragen möchten, ist die Agentur für Arbeit die zuständige Stelle – nicht das Jobcenter. Sind Sie unsicher, an welche Stelle Sie sich wenden sollen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Wilhelmshaven ist für alle Haushalte zuständig, die in einem der folgenden fünf Postleitzahlgebiete des Stadtgebiets Wilhelmshaven gemeldet sind: 26382, 26384, 26386, 26388 und 26389.