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Das Jobcenter Wesermarsch ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Wesermarsch und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Brake an der Weserstraße 2. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Wesermarsch. Neben dem Hauptstandort in Brake gibt es eine Zweigstelle in Nordenham.

Leistungen und Zugang

Das Jobcenter Wesermarsch unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können und erwerbsfähig sind. Zum Grundsicherungsgeld gehören neben dem monatlichen Regelbetrag auch Leistungen zur Übernahme angemessener Wohnkosten sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Beratung und Erreichbarkeit

Für telefonische Anfragen erreichen Sie das Jobcenter Wesermarsch unter +49 4401 9387-100. Auf der offiziellen Website jobcenter-wesermarsch.de finden Sie aktuelle Informationen zu Terminen, Formularen und Ansprechpersonen. Wer im Raum Nordenham wohnt, kann den Standort Bahnhofstraße 30 in Nordenham aufsuchen, um Wege zu verkürzen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Wesermarsch ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden elf Postleitzahlen des Landkreises Wesermarsch gemeldet sind: 26349, 26919, 26931, 26935, 26936, 26937, 26939, 26954, 26969, 27804 und 27809.

Weitere Standorte

Nordenham, Bahnhofstr. 30

Wussten Sie? Das Jobcenter Wesermarsch ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie als Antragstellende, dass Sie für Leistungen nach SGB II nur eine Anlaufstelle haben, die beide Aufgaben – Geldleistung und Vermittlung in Arbeit – aus einer Hand bearbeitet. Einen Antrag müssen Sie also nicht bei zwei verschiedenen Behörden stellen.
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