Das Jobcenter Werra-Meißner ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Werra-Meißner. Es handelt sich um eine gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz an der Fuldaer Str. 6 in Eschwege. Das Jobcenter unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, und hilft dabei, wieder in Arbeit zu finden.
Das Jobcenter Werra-Meißner prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und bewilligt laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie der Zugang zu Eingliederungsleistungen wie Qualifizierungen, Vermittlung in Arbeit oder Fördermaßnahmen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag, an dem Sie den Antrag einreichen, bleibt als Antragsdatum erhalten.
Das Jobcenter Werra-Meißner ist telefonisch unter +49 5651 2283-700 erreichbar. Weitere Informationen, Formulare und aktuelle Hinweise finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-werra-meissner.de. Für Besuche empfiehlt sich ein Blick auf die dort veröffentlichten Sprechzeiten, bevor Sie zum Hauptstandort in Eschwege oder zur Nebenstelle in Witzenhausen fahren.
Das Jobcenter Werra-Meißner ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 21 Postleitzahlgebieten des Landkreises Werra-Meißner zuständig: 36205, 37213, 37214, 37215, 37216, 37217, 37218, 37235, 37242, 37247, 37249, 37269, 37276, 37281, 37284, 37287, 37290, 37293, 37296, 37297 und 37299. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist Ihr aktueller Wohnsitz innerhalb dieser Gebiete.
Neben dem Hauptsitz in Eschwege betreibt das Jobcenter Werra-Meißner eine weitere Anlaufstelle:
Witzenhausen, Walburgerstr. 41