Das Jobcenter Weinheim ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Weinheim und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Röntgenstraße 2 in 69469 Weinheim und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.
Das Jobcenter Weinheim bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft die Voraussetzungen und zahlt bei Bewilligung die entsprechenden Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie in bestimmten Fällen Zuschüsse für Sonderbedarfe. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, wieder in Arbeit zu kommen – etwa durch Beratung, Vermittlung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Für diese Aufgaben stehen Ihnen persönliche Ansprechpersonen im Haus zur Verfügung, die sowohl für Geldleistungen als auch für die berufliche Eingliederung zuständig sind.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits Leistungen beziehen und Fragen zu Ihrem Fall haben, erreichen Sie das Jobcenter Weinheim telefonisch unter der bundesweit gültigen Nummer 0800 4 5555-00 (gebührenfrei). Persönliche Vorsprachen sind an der Adresse Röntgenstraße 2 in Weinheim möglich. Es empfiehlt sich, vor einem Besuch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Ihre Situation zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Weinheim ist ein Standort ohne eigene Zuständigkeitsliste. Die räumliche Zuständigkeit – also welche Wohnadressen diesem Jobcenter zugeordnet sind – ist über den Hauptsitz geregelt. Informationen dazu erhalten Sie beim Hauptsitz oder telefonisch unter der oben genannten Nummer.