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Das Jobcenter Weilheim-Schongau ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Weilheim-Schongau und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Karwendelstraße 1 in Weilheim und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer im Landkreis Weilheim-Schongau seinen Wohnsitz hat, erwerbsfähig ist und den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld und zahlt die Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls weitere Bedarfe, die im SGB II geregelt sind. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern — etwa durch Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen oder weitere Förderangebote. Für Fragen zu Arbeitslosengeld I, das nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gewährt wird, ist hingegen die Agentur für Arbeit zuständig. Falls Sie sich zunächst an das Jobcenter wenden und Ihr Anliegen dort nicht bearbeitet werden kann, ist die Behörde nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antragsstellung und Kontakt

Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie das Jobcenter Weilheim-Schongau telefonisch unter +49 881 991-777. Weitere Informationen zu Formularen, Ansprechpersonen und Abläufen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-weilheim-schongau.de. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen, lohnt sich ein Blick auf die Website vor dem ersten Termin.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Weilheim-Schongau ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen — insgesamt sind das 33 Postleitzahlen im Landkreis Weilheim-Schongau und angrenzenden Gemeinden: 82347, 82362, 82377, 82380, 82383, 82386, 82387, 82389, 82390, 82392, 82393, 82395, 82396, 82398, 82399, 82401, 82402, 82404, 82405, 82407, 82409, 82436, 86956, 86971, 86972, 86975, 86977, 86978, 86980, 86984, 86986, 86987, 86989.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Weilheim betreibt das Jobcenter eine Nebenstelle in Schongau:

Schongau, Marktoberdorfer Straße 29

Wussten Sie? Das Jobcenter Weilheim-Schongau wird gemeinsam vom Landkreis und der Bundesagentur für Arbeit getragen. Das bedeutet für Sie konkret: Sowohl Fragen zur finanziellen Grundsicherung als auch zur Vermittlung in Arbeit werden unter einem Dach bearbeitet. Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden, um beides zu klären.