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Das Jobcenter Vulkaneifel ist eine Dienststelle der Kreisverwaltung Vulkaneifel mit Sitz in der Freiherr-vom-Stein-Straße 15 in Daun (Rheinland-Pfalz). Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II sowie für die Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit oder Ausbildung. Der Landkreis Vulkaneifel betreibt dieses Jobcenter als zugelassener kommunaler Träger vollständig in eigener Regie.

Leistungen und Anträge

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen oder Ihren laufenden Leistungsbezug regeln möchten, wenden Sie sich direkt an dieses Jobcenter. Da der Landkreis Vulkaneifel das Jobcenter eigenständig betreibt und nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, steht das Online-Antragsportal jobcenter.digital hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte über die Kanäle des Jobcenters selbst ein — telefonisch, postalisch oder persönlich. Informationen dazu, welche Wege konkret möglich sind, erhalten Sie auf der Website des Landkreises unter www.vulkaneifel.de oder telefonisch unter 06592 933-0.

Arbeitsuche und Weiterbildung

Wenn Sie sich arbeitsuchend melden möchten, erfolgt das — unabhängig davon, welches Jobcenter für Sie zuständig ist — immer über die Agentur für Arbeit. Auch die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur stehen Ihnen offen und sind nicht an die Trägerform des Jobcenters gebunden.

Öffnungszeiten

Für das Jobcenter Vulkaneifel liegen uns derzeit keine Öffnungszeiten vor. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter 06592 933-0 oder auf der Website www.vulkaneifel.de, bevor Sie persönlich vorbeikommen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Vulkaneifel ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 23 Postleitzahlgebieten zuständig, die den Landkreis Vulkaneifel und angrenzende Teile der Region abdecken: 53539, 54550, 54552, 54558, 54568, 54570, 54574, 54576, 54578, 54579, 54584, 54585, 54586, 54587, 54589, 54597, 54611, 54655, 56729, 56766, 56767, 56769 und 56826.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen — wie hier in Vulkaneifel — ausschließlich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt das Jobcenter betreibt, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat eine praktische Folge für Sie: Anträge und Unterlagen laufen nicht über das bundesweite Portal jobcenter.digital, sondern direkt über dieses Jobcenter. Die richtige Anlaufstelle für Ihren Antrag ist also hier — und falls Sie sich einmal unsicher sind, ob eine andere Stelle zuständig sein könnte: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.