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Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Der Hauptsitz befindet sich am Gorzberg Haus 10 in 17489 Greifswald. Als gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit unterstützt das Jobcenter erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus vermittelt das Jobcenter in Arbeit und Ausbildung und bietet Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt an, etwa Qualifizierungen oder Förderungen. Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihre Situation das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig ist: Beide Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Den Hauptstandort in Greifswald erreichen Sie telefonisch unter +49 3834 435-1000. Weitere Informationen zu Leistungen, Formularen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-vg.de. Da der Landkreis Vorpommern-Greifswald eine sehr große Fläche umfasst, unterhält das Jobcenter neben dem Hauptsitz vier weitere Geschäftsstellen im Kreisgebiet, damit Wege für Sie möglichst kurz bleiben.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 36 Postleitzahlgebiete wohnen: 17121, 17126, 17129, 17309, 17321, 17322, 17328, 17329, 17335, 17337, 17358, 17367, 17373, 17375, 17379, 17389, 17390, 17391, 17392, 17398, 17406, 17419, 17424, 17429, 17438, 17440, 17449, 17454, 17459, 17489, 17491, 17493, 17495, 17498, 17506, 17509.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Greifswald ist das Jobcenter an folgenden Standorten vertreten:

Anklam, Pferdemarkt 1
Pasewalk, Marktstr. 58/60
Torgelow, Borkenstr. 23a
Ueckermünde, Belliner Str. 32
Wolgast, Pestalozzistr. 45

Wussten Sie? Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld gesetzlich in „Grundsicherungsgeld” umbenannt. Behörden dürfen auf Bescheiden und Schreiben jedoch noch bis zum 31. Dezember 2026 die bisherige Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in dieser Übergangszeit ein Schreiben des Jobcenters mit dem alten Begriff erhalten, hat das keine inhaltliche Bedeutung — es handelt sich um dieselbe Leistung.