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Das Jobcenter Vogelsbergkreis ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II im Vogelsbergkreis. Es hat seinen Sitz in der Bahnhofstraße 49/51 in Lauterbach und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben, nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie Leistungen beantragen oder Fragen zu Ihrer Situation haben, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Anlaufstelle.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Vogelsbergkreis entscheidet über Anträge auf Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und fördert die Aufnahme einer Beschäftigung durch Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen und weitere Eingliederungsleistungen. Da der Vogelsbergkreis eine Optionskommune ist, läuft die Antragstellung ausschließlich über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters. Das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Aktuelle Informationen dazu, wie und wo Sie Anträge stellen und Unterlagen einreichen können, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.kva-vogelsbergkreis.de.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Für die aktuellen Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter: telefonisch unter 06641 977-0 oder über die Website www.kva-vogelsbergkreis.de. Dort erfahren Sie auch, ob Termine vorab vereinbart werden müssen und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten. Sollten Sie unsicher sein, ob das Jobcenter Vogelsbergkreis für Ihren Fall zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und Ihr Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Vogelsbergkreis ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 19 Postleitzahlgebiete wohnen: 35315, 35325, 35327, 35329, 36110, 36304, 36318, 36320, 36323, 36325, 36326, 36329, 36341, 36355, 36358, 36367, 36369, 36399 und 63679. Falls Ihr Wohnort einem anderen Postleitzahlgebiet angehört, ist ein anderes Jobcenter für Sie zuständig.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen – wie hier im Vogelsbergkreis – der Landkreis oder die kreisfreie Stadt das Jobcenter in eigener Verantwortung betreibt. Das hat eine direkte praktische Folge: Anträge, Unterlagen und Bescheide laufen vollständig über das Jobcenter des Landkreises, nicht über die Bundesagentur für Arbeit. Dienste der Bundesagentur wie die Jobbörse, BERUFENET oder die Arbeitsuchendmeldung stehen Ihnen davon unabhängig weiterhin offen.