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Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz in der Ernst-Claes-Straße 1 in Mühlhausen, Thüringen, und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis unterstützt erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Zum Grundsicherungsgeld gehören neben dem monatlichen Regelbedarf unter anderem Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich kann das Jobcenter Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit vermitteln, etwa Qualifizierungen, Förderungen oder Beratungsangebote. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen in den Bereich SGB II fällt oder ob eine andere Stelle zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Anträge auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen stellen oder über die offizielle Website www.jobcenter-uhk.de vorbereiten. Dort finden Sie Formulare, aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten sowie Hinweise zum Ablauf. Eine Telefonnummer ist derzeit nicht bekannt; wenden Sie sich für telefonische Auskünfte bitte direkt an die Website oder erscheinen Sie persönlich vor Ort.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden zwölf Postleitzahlbereichen des Landkreises:

99826, 99947, 99955, 99958, 99974, 99976, 99986, 99988, 99991, 99994, 99996 und 99998.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Wohnort zu diesem Bereich gehört, können Sie dies über die Website klären oder direkt beim Jobcenter nachfragen.

Wussten Sie? Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Träger sind und eng zusammenarbeiten. Für Sie als Leistungsberechtigte hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Verantwortung der Bundesagentur) und finanzielle Grundsicherung (Verantwortung der Kommune) werden an einer einzigen Stelle bearbeitet, ohne dass Sie sich an zwei verschiedene Behörden wenden müssen.
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  • Montag08:00 - 13:00
  • Dienstag08:00 - 13:00
  • Donnerstag08:00 - 12:30
  • Freitag08:00 - 13:00