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Das Jobcenter Ulm ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Ulm und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Schwambergerstraße 1 in 89073 Ulm. Es ist zuständig für die Gewährung und Vermittlung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten oder bereits beziehen, ist das Jobcenter Ulm Ihre zuständige Anlaufstelle.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Ulm erbringt Leistungen in zwei Bereichen: finanzielle Absicherung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Zur finanziellen Absicherung gehört das Grundsicherungsgeld, das Menschen in Ulm unterstützt, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Daneben vermittelt das Jobcenter Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung zur Berufsplanung und weitere Angebote, die den Weg zurück in Beschäftigung begleiten sollen. Für beides – Geldleistung und Eingliederung – ist dieselbe Einrichtung zuständig, sodass Sie beides unter einem Dach regeln können.

Antrag und persönlicher Kontakt

Sie erreichen das Jobcenter Ulm telefonisch unter +49 731 40986-0 sowie über die Website www.jobcenter-ulm.de. Dort finden Sie auch aktuelle Hinweise zu Terminen und digitalen Antragsmöglichkeiten. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Ulm für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die tatsächlich zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Ulm ist räumlich für folgende sechs Postleitzahlbezirke im Stadtgebiet Ulm zuständig: 89073, 89075, 89077, 89079, 89081 und 89160. Wenn Ihre Wohnadresse einer dieser Postleitzahlen zugeordnet ist, fallen Sie in den Zuständigkeitsbereich dieser Dienststelle.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in der Schwambergerstraße 1 betreibt das Jobcenter Ulm einen weiteren Standort:

Ulm, Wichernstr. 5

Wussten Sie? Das Jobcenter Ulm ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Stadt Ulm und Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Für Sie als Leistungsbeziehende hat das einen praktischen Vorteil: Sowohl die Geldleistung nach SGB II als auch die Vermittlung und Beratung laufen über dieselbe Einrichtung. Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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