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Das Jobcenter Traunstein ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Traunstein und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Chiemseestraße 35 in Traunstein und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen.

Wer wird hier unterstützt?

Das Jobcenter Traunstein hilft Menschen, die ihren Lebensunterhalt vorübergehend nicht aus eigener Kraft bestreiten können und erwerbsfähig sind. Dazu gehören sowohl Personen ohne Arbeit als auch Personen, die trotz Beschäftigung nicht genug verdienen, um ihren Bedarf zu decken. Neben dem Grundsicherungsgeld können auch Leistungen für Unterkunft und Heizung, Unterstützung für Kinder sowie Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit beantragt werden. Wenn sich im Gespräch herausstellt, dass für Sie eine andere Behörde zuständig ist, leitet das Jobcenter Ihren Antrag nach § 16 SGB I weiter – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Beratung und Eingliederung in Arbeit

Ein zentrales Ziel des Jobcenters ist es, Leistungsbeziehende dabei zu unterstützen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder auszubauen. Dafür stehen persönliche Ansprechpersonen zur Verfügung, die gemeinsam mit Ihnen Schritte in Richtung Erwerbstätigkeit erarbeiten. Das Jobcenter ist unter der Telefonnummer +49 861 703-310 erreichbar; weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-traunstein.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Traunstein ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 39 Postleitzahlgebiete im Landkreis Traunstein wohnen: 83119, 83132, 83224, 83236, 83242, 83246, 83250, 83259, 83278, 83301, 83308, 83313, 83324, 83329, 83334, 83339, 83342, 83346, 83349, 83352, 83355, 83358, 83361, 83362, 83365, 83367, 83368, 83370, 83371, 83373, 83374, 83376, 83377, 83379, 83413, 83417, 83530, 84529, 84549.

Wussten Sie? Das Jobcenter Traunstein ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Träger sind und die Aufgaben zusammen wahrnehmen. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung kommen aus einer Hand, ohne dass Sie sich an zwei verschiedene Behörden wenden müssen.