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Das Jobcenter Tirschenreuth ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Tirschenreuth und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt in der Kornbühlstraße 28 in 95643 Tirschenreuth und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was das Jobcenter für Sie tut

Das Jobcenter Tirschenreuth prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, setzt die monatlichen Leistungen fest und zahlt sie aus. Dazu gehören neben dem Regelbedarf auch anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen — etwa durch Beratung, Vermittlung und ergänzende Förderangebote. Für Fragen oder die Beantragung von Leistungen erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 9631 7034-1700 oder über die Website www.jobcenter-tirschenreuth.de.

Wer ist zuständig — Jobcenter oder Agentur für Arbeit?

Das Jobcenter ist ausschließlich für Leistungen nach dem SGB II zuständig. Wer Arbeitslosengeld I beansprucht — also eine Versicherungsleistung nach dem SGB III —, wendet sich an die Agentur für Arbeit, nicht an das Jobcenter. Sind Sie unsicher, welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie sich an beide wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Tirschenreuth ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 26 Postleitzahlgebiete im Landkreis Tirschenreuth ihren Wohnsitz haben: 92681, 92690, 92703, 92717, 95478, 95505, 95506, 95508, 95643, 95652, 95666, 95671, 95676, 95679, 95682, 95683, 95685, 95688, 95689, 95692, 95695, 95698, 95700, 95701, 95703, 95704.

Wussten Sie? Das Jobcenter Tirschenreuth ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen — Sie haben eine einzige Anlaufstelle für beide Bereiche und müssen sich nicht an zwei verschiedene Stellen wenden.