Das Jobcenter Suhl ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Suhl und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Werner-Seelenbinder-Straße 8 in 98529 Suhl. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige. Wenn Sie in Suhl oder der näheren Umgebung wohnen und Unterstützung benötigen, weil Ihr Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle.
Das Jobcenter Suhl prüft Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld und berechnet die Höhe der monatlichen Leistung. Dabei werden Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Wohnsituation berücksichtigt. Neben der finanziellen Unterstützung vermittelt das Jobcenter auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit – etwa Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Förderung einer Beschäftigung. Beide Aufgaben – Unterstützung sichern und Beschäftigung fördern – gehören zum gesetzlichen Auftrag des Jobcenters.
Wer noch nie mit Behörden zu tun hatte, weiß oft nicht genau, wohin er sich wenden soll. Falls Sie erwerbslos sind, aber zuletzt sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben könnten, ist möglicherweise die Agentur für Arbeit zuständig – nicht das Jobcenter. Das müssen Sie jedoch nicht selbst klären, bevor Sie einen Antrag stellen: Nach Paragraf 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Suhl ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete gemeldet sind: 98527, 98528, 98529 und 98711. Bitte prüfen Sie anhand Ihrer Postleitzahl, ob dieses Jobcenter für Ihren Wohnort zuständig ist.