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Das Jobcenter Südwestpfalz ist ein kommunal betriebenes Jobcenter mit Sitz in der Delaware Avenue 12–18 in Pirmasens. Es ist zuständig für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige im Landkreis Südwestpfalz und angrenzenden Gebieten. Das Jobcenter wird ausschließlich vom Landkreis betrieben, nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.

Antragstellung und Kontakt

Weil das Jobcenter Südwestpfalz ein zugelassener kommunaler Träger ist, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle des Landkreises – das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Jobcenter Südwestpfalz ein, entweder persönlich vor Ort, per Post oder über die auf der offiziellen Website angebotenen Wege. Für Fragen zur Antragstellung, zu laufenden Leistungen oder zu Terminen erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter 06331 809-0. Weitere Informationen finden Sie unter www.lksuedwestpfalz.de.

Öffnungszeiten

Für diese Dienststelle liegen aktuell keine Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten direkt beim Jobcenter – telefonisch unter 06331 809-0 oder über die offizielle Website des Landkreises Südwestpfalz.

Grundsicherungsgeld und Eingliederung

Das Jobcenter Südwestpfalz erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Südwestpfalz ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in folgenden 34 Postleitzahlgebieten: 66482, 66484, 66497, 66500, 66501, 66503, 66504, 66506, 66507, 66509, 66851, 66894, 66917, 66919, 66954, 66955, 66957, 66969, 66976, 66978, 66981, 66987, 66989, 66994, 66996, 66999, 67714, 67715, 67716, 67718, 76846, 76848, 76887 und 76891.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcenter Südwestpfalz gehört dazu. Für Sie als Leistungsberechtigte bedeutet das vor allem eines: Anträge und Unterlagen gehen nicht über die Bundesagentur, sondern ausschließlich über die Kanäle des Landkreises. Wenden Sie sich daher direkt an das Jobcenter Südwestpfalz – nicht an eine Agentur für Arbeit.