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Das Jobcenter Stuttgart ist die zuständige Stelle für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Landeshauptstadt Stuttgart. Es unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und vermittelt in Arbeit oder Ausbildung. Der Hauptsitz befindet sich in der Rosensteinstraße 11 in 70191 Stuttgart.

Leistungen und Zuständigkeit

Das Jobcenter Stuttgart ist als zugelassener kommunaler Träger allein von der Landeshauptstadt Stuttgart betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat eine konkrete Folge für Ihren Antrag: Das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge auf Grundsicherungsgeld und einzureichende Unterlagen laufen ausschließlich über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters. Für Fragen zum Antragsweg wenden Sie sich bitte direkt an die Dienststelle. Dienste wie die Jobbörse, BERUFENET oder die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit stehen Ihnen davon unabhängig weiterhin offen.

Öffnungszeiten und Kontakt

Für diese Dienststelle liegen im Verzeichnis derzeit keine Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprech- und Öffnungszeiten direkt beim Jobcenter Stuttgart: telefonisch unter 0711 216-97000 oder auf der offiziellen Website unter https://www.stuttgart.de/jobcenter. Dort finden Sie auch Informationen zu Terminen und weiteren Kontaktwegen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Stuttgart ist zuständig für alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in folgenden 34 Stuttgarter Postleitzahlgebieten: 70173, 70174, 70176, 70178, 70180, 70182, 70184, 70186, 70188, 70190, 70191, 70192, 70193, 70195, 70197, 70199, 70327, 70329, 70372, 70374, 70376, 70378, 70435, 70437, 70439, 70469, 70499, 70563, 70565, 70567, 70569, 70597, 70599 und 70619. Maßgeblich ist Ihr tatsächlicher Wohnsitz. Sollte bei der Antragstellung Unklarheit über die Zuständigkeit bestehen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcenter Stuttgart gehört dazu. Der Unterschied ist für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller vor allem beim Einreichen von Unterlagen und Anträgen spürbar, da diese über die eigenen Kanäle der Stadt Stuttgart laufen und nicht über das Portal jobcenter.digital.