Das Jobcenter Stendal ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Stendal und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Stadtseeallee 71 in Stendal. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen dabei, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen oder sich dem Arbeitsmarkt anzunähern. Neben dem Hauptstandort in Stendal gibt es Außenstellen in Havelberg und Osterburg, die Teile des Landkreises wohnortnah versorgen.
Das Jobcenter Stendal zahlt das Grundsicherungsgeld an erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie zwischen 15 und 65 Jahren alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Neben der monatlichen Geldleistung übernimmt das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.
Alle Leistungsberechtigten erhalten eine persönliche Ansprechperson im Jobcenter Stendal. Gemeinsam wird ein Eingliederungsplan erarbeitet, der konkrete Schritte zur Aufnahme einer Beschäftigung beschreibt. Das Jobcenter kann Maßnahmen zur Qualifizierung, Praktika oder andere Förderangebote vermitteln. Falls Sie unsicher sind, ob für Ihr Anliegen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Stendal ist für alle Haushalte zuständig, deren Wohnanschrift eine der folgenden zwölf Postleitzahlen im Landkreis Stendal trägt: 14715, 39517, 39524, 39539, 39576, 39579, 39590, 39596, 39599, 39606, 39615 und 39629.
Havelberg, Lange Str. 32
Osterburg, Ernst-Thälmann-Str. 1