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Das Jobcenter Stendal ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Stendal und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Stadtseeallee 71 in Stendal. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen dabei, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen oder sich dem Arbeitsmarkt anzunähern. Neben dem Hauptstandort in Stendal gibt es Außenstellen in Havelberg und Osterburg, die Teile des Landkreises wohnortnah versorgen.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Stendal zahlt das Grundsicherungsgeld an erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie zwischen 15 und 65 Jahren alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Neben der monatlichen Geldleistung übernimmt das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.

Beratung und Vermittlung

Alle Leistungsberechtigten erhalten eine persönliche Ansprechperson im Jobcenter Stendal. Gemeinsam wird ein Eingliederungsplan erarbeitet, der konkrete Schritte zur Aufnahme einer Beschäftigung beschreibt. Das Jobcenter kann Maßnahmen zur Qualifizierung, Praktika oder andere Förderangebote vermitteln. Falls Sie unsicher sind, ob für Ihr Anliegen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Stendal ist für alle Haushalte zuständig, deren Wohnanschrift eine der folgenden zwölf Postleitzahlen im Landkreis Stendal trägt: 14715, 39517, 39524, 39539, 39576, 39579, 39590, 39596, 39599, 39606, 39615 und 39629.

Weitere Standorte

Havelberg, Lange Str. 32
Osterburg, Ernst-Thälmann-Str. 1

Wussten Sie? Das Jobcenter Stendal ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass an einem Standort sowohl die kommunalen Leistungen — etwa für Unterkunft und Heizung — als auch die Bundesleistungen wie das Grundsicherungsgeld bearbeitet werden. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.