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Das Jobcenter Stadt Koblenz ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Koblenz und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt im Stadtteil Lützel an der Carl-Löhr-Straße 6 und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer in Koblenz erwerbsfähig ist, das nötige Einkommen nicht aus eigener Kraft aufbringen kann und Unterstützung benötigt, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter zahlt nicht nur finanzielle Unterstützung aus, sondern begleitet Leistungsberechtigte auch dabei, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie die Förderung durch Qualifizierungsmaßnahmen. Außerdem werden die Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernommen, soweit sie angemessen sind. Für Kinder und Jugendliche im Haushalt können zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Jobcenter für Sie zuständig ist

Nicht alle Formen der Arbeitslosigkeit fallen in den Bereich des SGB II. Wer vor allem Ansprüche aus vorheriger Beschäftigung geltend machen möchte, ist möglicherweise bei der Agentur für Arbeit besser aufgehoben, die Arbeitslosengeld I nach SGB III bewilligt. Falls Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen, obwohl eine andere Behörde zuständig sein sollte, ist das kein Problem: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Stadt Koblenz ist für alle Koblenzer Wohnadressen in folgenden sieben Postleitzahlgebieten zuständig, die gemeinsam das gesamte Koblenzer Stadtgebiet abdecken: 56068, 56070, 56072, 56073, 56075, 56076 und 56077.

Wussten Sie? Das Jobcenter Stadt Koblenz ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Stadt und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben und finanzieren. Für Sie als Leistungsberechtigten hat das einen konkreten Vorteil: Beide Träger sind unter einem Dach erreichbar, und Ihre Daten müssen nicht zwischen getrennten Behörden ausgetauscht werden. Bundesweit gibt es daneben auch Jobcenter, die ausschließlich von einer Kommune betrieben werden; in Koblenz gilt das geteilte Modell.
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