Das Jobcenter Stadt Kaiserslautern ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Kaiserslautern und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt am Guimaraes-Platz 3 in 67655 Kaiserslautern und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen mit geringem oder keinem Einkommen.
Das Jobcenter zahlt nicht nur finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern unterstützt Sie auch dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Förderung der Arbeitsaufnahme und individuelle Beratung durch eine feste Ansprechperson. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Reichen Sie Ihren Antrag ein, ohne zu zögern. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten, wenden Sie sich direkt an dieses Jobcenter. Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin nach Möglichkeit Unterlagen zu Ihrer Identität, Ihrem Wohnsitz, Ihrem Einkommen und Ihren Wohnkosten mit. Sollten Sie kurzfristig in eine finanzielle Notlage geraten sein, können Sie einen Erstantrag auch ohne vollständige Unterlagen stellen — das Datum zählt. Das Jobcenter ist außerdem unter der Telefonnummer +49 631 37091-0 erreichbar sowie über die Website www.jobcenterkaiserslautern.de.
Das Jobcenter Stadt Kaiserslautern ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden sechs Postleitzahlgebieten der Stadt Kaiserslautern: 67653, 67655, 67657, 67659, 67661 und 67663. Wenn Sie in einem dieser Postleitzahlgebiete wohnen, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle für Leistungen nach SGB II.
Neben dem Hauptstandort am Guimaraes-Platz 3 betreibt das Jobcenter Stadt Kaiserslautern einen weiteren Standort:
Kaiserslautern, Guimaraesplatz 1