Das Jobcenter Stadt Heilbronn ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Heilbronn und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Rosenbergstraße 59 in 74074 Heilbronn und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung für erwerbsfähige Personen im Stadtgebiet.
Das Jobcenter Stadt Heilbronn bewilligt finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Dazu gehören neben dem Grundsicherungsgeld auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Zuschüsse für besondere Bedarfe. Gleichzeitig bietet das Jobcenter Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit an — etwa Beratung, Qualifizierungen oder die Vermittlung in Beschäftigung. Für alle diese Anliegen erreichen Sie die Dienststelle telefonisch unter +49 7131 39527-0 oder über die Website www.jobcenter-Stadt-Heilbronn.de.
Das Jobcenter ist für Personen zuständig, die Grundsicherungsgeld nach SGB II beziehen oder beantragen möchten. Wenn Sie hingegen Arbeitslosengeld I beanspruchen — also eine Versicherungsleistung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) — ist die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle, nicht das Jobcenter. Falls Sie sich unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Stadt Heilbronn betreut ausschließlich das Stadtgebiet von Heilbronn. Es ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden sechs Postleitzahlbereiche wohnen: 74072, 74074, 74076, 74078, 74080 und 74081.