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Das Jobcenter Stadt Bamberg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Bamberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich im Mannlehenweg 27 in 96050 Bamberg und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Stadtgebiet Bamberg.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Stadt Bamberg zahlt Grundsicherungsgeld an erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben der finanziellen Unterstützung umfasst das Aufgabenspektrum die Eingliederung in Arbeit: Das Jobcenter vermittelt in Beschäftigung, finanziert Qualifizierungsmaßnahmen und unterstützt dabei, eine dauerhafte Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszubauen. Wer Leistungen nach SGB II beantragen möchte, kann sich direkt an diese Dienststelle wenden. Sollte im Einzelfall eine andere Behörde zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten — der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Stadt Bamberg ist telefonisch unter +49 951 9128-500 erreichbar. Weitere Informationen sowie aktuelle Hinweise zu Öffnungszeiten und Terminen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-stadt-bamberg.de. Für Fragen zu laufenden Leistungen, Änderungsmitteilungen oder einen neuen Antrag stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Dienststelle zur Verfügung.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Stadt Bamberg ist für alle Personen zuständig, die in einem der folgenden vier Postleitzahlgebiete des Stadtgebiets Bamberg wohnen: 96047, 96049, 96050 und 96052. Maßgeblich ist der Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wussten Sie? Das Jobcenter Stadt Bamberg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass die Stadt Bamberg und die Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben. Für Sie als Leistungsbeziehende hat das einen praktischen Vorteil: Beide Träger sind unter einem Dach erreichbar, sodass Sie Anliegen zur Eingliederung in Arbeit und zur finanziellen Unterstützung nach SGB II an dieselbe Stelle richten können, ohne zwischen verschiedenen Behörden wechseln zu müssen.
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