Das Jobcenter Stadt Ansbach ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Ansbach und der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt in der Schalkhäuser Straße 40 im Stadtgebiet und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Das Jobcenter Stadt Ansbach bewilligt und auszahlt das Grundsicherungsgeld sowie weitere Leistungen nach SGB II, etwa Übernahme angemessener Wohnkosten oder Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen. Daneben unterstützt das Jobcenter bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung: Es kann Maßnahmen zur Qualifizierung, Vermittlung oder Eingliederung vermitteln und gemeinsam mit Ihnen einen Eingliederungsplan erarbeiten. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist – grob gesagt: die Agentur ist für Arbeitslosengeld I zuständig, das Jobcenter für Grundsicherungsgeld –, können Sie sich auch an die jeweils andere Stelle wenden. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Stadt Ansbach ist telefonisch unter +49 981 182-700 erreichbar. Wenn Sie erstmals Grundsicherungsgeld beantragen möchten, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, damit der Antrag zeitnah gestellt werden kann. Bringen Sie zu einem Termin Nachweise zu Einkommen, Wohnkosten und Ihrer persönlichen Situation mit. Das Jobcenter informiert Sie darüber, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.
Das Jobcenter Stadt Ansbach ist ausschließlich für das Stadtgebiet Ansbach zuständig. Es betreut folgende Postleitzahl:
91522
Falls Ihr Wohnort eine andere Postleitzahl hat, ist möglicherweise ein anderes Jobcenter für Sie zuständig.