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Das Jobcenter St. Wendel ist die zuständige Anlaufstelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Landkreis St. Wendel im Saarland. Es hat seinen Sitz in der Tritschler Str. 5 in 66606 St. Wendel und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist es für alle erwerbsfähigen Personen im Landkreis, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter St. Wendel bewilligt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, unterstützt bei der Jobsuche und vermittelt Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Weil der Landkreis St. Wendel als Optionskommune das Jobcenter eigenständig betreibt, läuft die Antragstellung nicht über das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit – dieses Portal steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Jobcenter St. Wendel ein; wie das konkret funktioniert, erfahren Sie auf der offiziellen Website oder telefonisch. Die Arbeitsuchendmeldung nehmen Sie wie gewohnt bei der zuständigen Agentur für Arbeit vor – daran ändert die Trägerform nichts.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Für diese Dienststelle liegen aktuell keine Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten direkt beim Jobcenter: telefonisch unter 06851 801-3000 oder über die offizielle Website des Landkreises St. Wendel unter www.landkreis-st-wendel.de. Dort finden Sie auch aktuelle Informationen zu Formularen und Ansprechpersonen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter St. Wendel ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden acht Postleitzahlgebieten des Landkreises St. Wendel: 66606, 66620, 66625, 66629, 66636, 66640, 66646 und 66649. Sollte Ihr Wohnsitz in einem anderen Postleitzahlgebiet liegen, ist möglicherweise ein anderes Jobcenter zuständig. Wenden Sie sich in diesem Fall trotzdem ruhig hier: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen – wie hier in St. Wendel – nicht die Bundesagentur für Arbeit, sondern allein der Landkreis oder die kreisfreie Stadt das Jobcenter betreibt. Das hat eine konkrete Auswirkung für Sie: Anträge auf Grundsicherungsgeld stellen Sie hier nicht über das Portal jobcenter.digital, sondern direkt über die Kanäle des Landkreises. Die Leistungen selbst sind bundesweit dieselben.