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Das Jobcenter Speyer ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Speyer und der Bundesagentur für Arbeit und liegt in der Bahnhofstraße 37A, direkt im Stadtzentrum von Speyer. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können, sowie für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Speyer übernimmt sowohl die Zahlung des Grundsicherungsgeldes als auch die Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören unter anderem die Vermittlung in Beschäftigung, die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und die Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten. Wenn Sie erstmals Leistungen beantragen oder Ihre aktuelle Situation sich verändert hat – etwa durch Jobverlust, Trennung oder den Wegfall anderer Einkünfte –, ist das Jobcenter Speyer die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen.

Kontakt und persönliche Beratung

Sie erreichen das Jobcenter Speyer telefonisch unter +49 6232 6016-100. Weitere Informationen, etwa zu Antragsunterlagen und Terminen, finden Sie auf der Website des gemeinsamen Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen unter www.jobcenter-vorderpfalz-ludwigshafen.de. Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Anliegen das Jobcenter oder eine andere Behörde zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und das ursprüngliche Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Speyer ist eine Nebenstelle. Die Regelung der örtlichen Zuständigkeit – also die Frage, welche Postleitzahlen und Gebiete betreut werden – erfolgt über den Hauptsitz des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Jobcenter oder auf der gemeinsamen Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter Speyer ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kommune und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie praktisch, dass in einem Haus sowohl die Geldleistung nach SGB II als auch die Vermittlung in Arbeit aus einer Hand angeboten werden – Sie müssen sich für diese beiden Aufgaben nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.