Das Jobcenter Solingen ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Stadt Solingen. Es befindet sich an der Kamper Str. 35 in 42699 Solingen und wird als zugelassener kommunaler Träger allein von der Stadt Solingen betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft unterstützen müssen, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Anlaufstelle.
Das Jobcenter Solingen bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und unterstützt Sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung durch Beratung und Vermittlung. Weil das Jobcenter Solingen als kommunaler Träger eigenständig arbeitet, ist das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht nutzbar. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte ausschließlich über die eigenen Kanäle des Jobcenters Solingen ein – Näheres dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter.solingen.de. Sollten Sie unsicher sein, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Für aktuelle Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter Solingen. Sie erreichen die Dienststelle telefonisch unter 0212 290-3800 oder informieren sich auf der Website www.jobcenter.solingen.de. Die Arbeitsuchendmeldung – die Voraussetzung ist, wenn Sie Vermittlungsunterstützung in Anspruch nehmen möchten – erfolgt weiterhin über die Agentur für Arbeit, unabhängig davon, welches Jobcenter für Ihre Grundsicherung zuständig ist.
Das Jobcenter Solingen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden acht Postleitzahlgebiete des Stadtgebiets Solingen wohnen: 42651, 42653, 42655, 42657, 42659, 42697, 42699 und 42719.