Das Jobcenter Sinsheim ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Sinsheim und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Kleinen Grabengasse 6–8 in 74889 Sinsheim und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Das Jobcenter Sinsheim bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, das den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen absichert. Neben der finanziellen Unterstützung gehören Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zum Aufgabenbereich – etwa Beratung, Vermittlung und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wenden Sie sich an das Jobcenter, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt derzeit nicht selbst bestreiten können und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Das Jobcenter Sinsheim ist telefonisch unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0800 4 5555-00 erreichbar. Dieser Anruf ist kostenlos. Persönliche Besuche sind an der Anschrift Kleine Grabengasse 6–8 in Sinsheim möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Portaleintrag. Eine eigene Website des Jobcenters Sinsheim ist derzeit nicht bekannt.
Das Jobcenter Sinsheim ist ein Standort, dessen räumliche Zuständigkeit über den Hauptsitz der Einrichtung geregelt wird. Eine eigene Postleitzahlenliste wird für diesen Standort nicht geführt. Wenn Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter für Sie zuständig ist, fragen Sie am einfachsten telefonisch nach. Sollte eine andere Stelle zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.