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Das Jobcenter Sigmaringen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Sigmaringen und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der In der Au 20 in 72488 Sigmaringen und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Zuständigkeitsbereich.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Sigmaringen bewilligt finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nach SGB III haben. Neben dem Grundsicherungsgeld können auch Leistungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe sowie einmalige Beihilfen beantragt werden. Zusätzlich bietet das Jobcenter Beratung und Vermittlung in Arbeit, Qualifizierungsmaßnahmen und weitere Eingliederungsleistungen an, um die Aufnahme einer Beschäftigung zu unterstützen. Sind Sie unsicher, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Sigmaringen telefonisch unter +49 7571 7395-101. Weitere Informationen, unter anderem zu Formularen und aktuellen Hinweisen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-sigmaringen.de. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Eintrag.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Sigmaringen ist für Personen zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer der folgenden 24 Postleitzahlen haben: 72419, 72477, 72488, 72501, 72505, 72510, 72511, 72513, 72514, 72516, 72517, 72519, 88348, 88356, 88367, 88512, 88518, 88605, 88630, 88631, 88634, 88636, 88637 und 88639. Maßgeblich ist Ihr tatsächlicher Wohnort, nicht der Ort Ihres Arbeitgebers oder einer früheren Meldeanschrift.

Wussten Sie? Das Jobcenter Sigmaringen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen — Sie müssen sich für beides an dieselbe Stelle wenden und müssen nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln.