loaderimg

Das Jobcenter Siegburg ist eine gemeinsame Einrichtung des Rhein-Sieg-Kreises und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Wilhelm-Ostwald-Straße 95 in 53721 Siegburg und ist zuständig für die Auszahlung und Bearbeitung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Rhein-Sieg.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Siegburg bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie weitere ergänzende Leistungen. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Jobcenter Beratung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung an, um die Abhängigkeit von Leistungen nach Möglichkeit zu beenden. Wenn Sie Leistungen beantragen möchten oder bereits beziehen, wenden Sie sich direkt an diesen Standort oder informieren Sie sich vorab auf der Website des Jobcenters Rhein-Sieg unter www.jobcenter-rhein-sieg.de.

Wichtig: Abgrenzung zur Agentur für Arbeit

Das Jobcenter ist nicht dasselbe wie die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit ist für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig, das Jobcenter Siegburg hingegen für das Grundsicherungsgeld nach SGB II. Wer unsicher ist, welche Stelle für seinen Fall zuständig ist, kann sich an beide Stellen wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Der Standort Siegburg führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Die Regelung, für welche Wohnorte dieses Jobcenter zuständig ist, erfolgt über den Hauptsitz des Jobcenters Rhein-Sieg. Informationen dazu erhalten Sie auf der offiziellen Website oder bei der Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter.

Wussten Sie? Das Jobcenter Siegburg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie, dass an einem Standort sowohl kommunale als auch bundesbehördliche Leistungen nach SGB II aus einer Hand bearbeitet werden – Sie müssen dafür nicht zwei verschiedene Stellen aufsuchen.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:00 - 16:00
  • Dienstag08:00 - 16:00
  • Mittwoch08:00 - 16:00
  • Donnerstag08:00 - 16:00
  • Freitag08:00 - 12:00