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Das Jobcenter Schwetzingen ist eine gemeinsame Einrichtung der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Robert-Bosch-Str. 2 in 68723 Schwetzingen. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Wer in diesem Bereich Unterstützung benötigt — etwa bei Arbeitslosigkeit, ergänzenden Leistungen zum niedrigen Einkommen oder bei der Suche nach einer Beschäftigung — wendet sich an diese Stelle.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Schwetzingen bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören die finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts, die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie keine Ansprüche mehr aus der Versicherungsarbeitslosigkeit haben oder wenn Ihr Einkommen beziehungsweise Vermögen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Die Agentur für Arbeit hingegen ist für das Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig, das an vorherige Beitragszeiten geknüpft ist.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Schwetzingen ist telefonisch unter der bundesweit einheitlichen Nummer 0800 4 5555-00 erreichbar. Der Anruf ist kostenfrei. Eine eigene Website des Standorts Schwetzingen ist im Verzeichnis nicht hinterlegt. Allgemeine Informationen zu Leistungen nach SGB II finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de.

Zuständigkeitsbereich

Der Standort Schwetzingen führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Die Zuständigkeit ist über den Hauptsitz des Jobcenters geregelt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieser Standort für Ihre Wohnadresse zuständig ist, klären Sie das am besten vor Ihrem Besuch telefonisch. Falls Sie sich irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle wenden, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten — der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Das Jobcenter Schwetzingen wird gemeinsam von der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Diese Trägerform bedeutet für Sie konkret: Für Leistungen nach SGB II — also das Grundsicherungsgeld — ist das Jobcenter Ihre Anlaufstelle, nicht die örtliche Agentur für Arbeit. Beide Behörden arbeiten unter einem Dach zusammen, haben aber unterschiedliche gesetzliche Zuständigkeiten. Wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld I beantragen möchten, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.