Das Jobcenter Schwerin ist eine gemeinsame Einrichtung der Landeshauptstadt Schwerin und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Mendelejewstraße 24 in 19063 Schwerin und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen.
Das Jobcenter Schwerin unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können und dabei grundsätzlich in der Lage sind zu arbeiten. Dazu gehören sowohl Personen, die Arbeit suchen, als auch solche, die bereits erwerbstätig sind, aber trotzdem nicht genug zum Leben haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Nach Paragraf 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Schwerin erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und begleitet Leistungsberechtigte auf dem Weg zurück in Beschäftigung. Das umfasst unter anderem die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, die Förderung durch Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Übernahme bestimmter Kosten der Unterkunft. Anträge auf Grundsicherungsgeld können Sie schriftlich, persönlich oder über die Website des Jobcenters stellen. Die offizielle Website finden Sie unter www.schwerin.de/jobcenter.
Das Jobcenter Schwerin ist für Personen zuständig, die in folgenden Postleitzahlgebieten der Landeshauptstadt Schwerin wohnen: 19053, 19055, 19057, 19059, 19061 und 19063. Wenn Ihre Adresse einer dieser Postleitzahlen zugeordnet ist, wenden Sie sich für Leistungen nach SGB II direkt an diese Dienststelle.