Das Jobcenter Schweinfurt ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II in der kreisfreien Stadt Schweinfurt. Es hat seinen Sitz in der Langen Zehntstraße 17 und ist als zugelassener kommunaler Träger allein von der Stadt Schweinfurt organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Für Fragen rund um Arbeitslosengeld I wenden Sie sich stattdessen an die Agentur für Arbeit; sollten Sie dort einen Antrag einreichen, der eigentlich das Jobcenter betrifft, ist die Behörde nach § 16 SGB I verpflichtet, diesen weiterzuleiten, und Ihr Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Schweinfurt bewilligt Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten der Unterkunft und bietet Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an – etwa Fördermaßnahmen, Bewerbungsunterstützung oder die Vermittlung in Qualifizierungen. Da das Jobcenter als kommunaler Träger organisiert ist, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt über die eigenen Kanäle des Jobcenters Schweinfurt ein. Informationen dazu finden Sie auf der städtischen Website unter schweinfurt.de oder Sie rufen an unter 09721 519-899.
Unabhängig von der Trägerform des Jobcenters stehen Ihnen die bundesweiten Online-Angebote der Bundesagentur für Arbeit offen: Sie können sich über die Jobbörse nach Stellen umsehen, in BERUFENET Berufsbilder recherchieren und die Weiterbildungssuche nutzen. Die Arbeitsuchendmeldung erfolgt ohnehin stets über die Agentur für Arbeit, nicht über das Jobcenter – diese Zuständigkeit ändert sich durch die kommunale Trägerschaft nicht.
Das Jobcenter Schweinfurt ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden vier Postleitzahlen im Stadtgebiet Schweinfurt zuzuordnen ist: 97412, 97421, 97422 und 97424.