Das Jobcenter Schwabach ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Schwabach und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Nördlinger Str. 3 in 91126 Schwabach und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können und in Schwabach wohnen, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Anlaufstelle.
Das Jobcenter Schwabach nimmt Anträge auf Grundsicherungsgeld entgegen und prüft, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind. Dazu gehört die Sicherung des Lebensunterhalts für Sie und die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Personen. Neben der finanziellen Grundsicherung unterstützt das Jobcenter Sie dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zu behalten — etwa durch Vermittlung, Beratung und die Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen. Zuständig ist das Jobcenter ausschließlich für Leistungen nach SGB II. Wer Arbeitslosengeld I nach SGB III beziehen möchte, wendet sich an die Agentur für Arbeit. Sind Sie sich nicht sicher, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Sie erreichen das Jobcenter Schwabach telefonisch unter +49 9122 9258-45. Die Dienststelle befindet sich in der Nördlinger Str. 3 in Schwabach. Eine offizielle Website ist für diese Einrichtung nicht bekannt; aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten und Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Verzeichniseintrag oder erfragen Sie sie telefonisch.
Das Jobcenter Schwabach ist räumlich für eine Postleitzahl zuständig. Wenn Ihre Wohnadresse in folgendem Bereich liegt, ist diese Dienststelle für Sie zuständig:
91126