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Das Jobcenter Schaumburg ist die zuständige Behörde für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II im Landkreis Schaumburg. Es hat seinen Sitz in der Breslauer Str. 2–4 in 31655 Stadthagen und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Schaumburg betrieben. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Schaumburg wohnen und Leistungen beantragen möchten oder bereits beziehen, ist diese Dienststelle Ihre Anlaufstelle.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter Schaumburg bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Daneben werden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht, etwa Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder Förderungen. Da das Jobcenter Schaumburg als zugelassener kommunaler Träger eigenständig arbeitet, läuft die Antragstellung nicht über das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit. Anträge und Unterlagen reichen Sie direkt über die Kanäle dieses Jobcenters ein — nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landkreises Schaumburg. Die Arbeitsuchendmeldung sowie Angebote wie die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche stehen Ihnen über die Bundesagentur für Arbeit unabhängig davon weiterhin offen.

So erreichen Sie das Jobcenter Schaumburg

Die Dienststelle ist telefonisch unter 05721 703-0 erreichbar. Die aktuellen Sprechzeiten sowie weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der offiziellen Website unter schaumburg.de. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Schaumburg für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Schaumburg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 30 Postleitzahlgebiete im Landkreis Schaumburg wohnen: 31542, 31552, 31553, 31555, 31556, 31558, 31559, 31655, 31675, 31683, 31688, 31691, 31693, 31698, 31699, 31700, 31702, 31707, 31708, 31710, 31711, 31712, 31714, 31715, 31717, 31718, 31719, 31737, 31749 und 31867.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen — wie hier in Schaumburg — nicht die Bundesagentur für Arbeit, sondern allein der Landkreis oder die kreisfreie Stadt das Jobcenter betreibt. Das bedeutet für Sie in der Praxis: Anträge auf Grundsicherungsgeld stellen Sie direkt bei dieser Dienststelle und nicht über das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur.