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Das Jobcenter Sankt Augustin ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Sankt Augustin und der Bundesagentur für Arbeit und liegt im Süden der Stadt an der Südstraße 3. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung in Arbeit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Haushaltsangehörigen.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Sankt Augustin bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts, die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Leistungen für besondere Bedarfe. Daneben werden Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt angeboten, etwa Beratung, Qualifizierung oder geförderte Beschäftigung. Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, kann sich direkt an die Dienststelle wenden. Sollte eine andere Behörde zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Persönliche Beratung und Kontakt

Für Fragen zu laufenden Leistungen, zu einem neuen Antrag oder zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich telefonisch unter +49 2241 3978-0 an das Jobcenter. Weitere Informationen sowie Formulare und Merkblätter stellt das Jobcenter Rhein-Sieg auf seiner Website unter www.jobcenter-rhein-sieg.de bereit. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie dort ebenfalls.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Sankt Augustin ist eine Nebenstelle des Jobcenters Rhein-Sieg. Welche Postleitzahlen und Ortschaften konkret zu dieser Dienststelle gehören, richtet sich nach der Zuständigkeitsregelung des Hauptsitzes. Bitte prüfen Sie auf der Website des Jobcenters Rhein-Sieg oder telefonisch, welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist.

Wussten Sie? Das Jobcenter Sankt Augustin ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kommune und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Vermittlung in Arbeit aus einer Hand kommen — Sie müssen sich für beides nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:00 - 16:00
  • Dienstag08:00 - 16:00
  • Mittwoch08:00 - 16:00
  • Donnerstag08:00 - 16:00
  • Freitag08:00 - 12:00