loaderimg

Das Jobcenter Salzlandkreis mit Hauptsitz in der Friedensallee 13 in Bernburg ist zuständig für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie für Unterstützung bei der Arbeitsuche und beruflichen Eingliederung. Es ist als zugelassener kommunaler Träger organisiert und wird eigenständig vom Salzlandkreis betrieben.

Leistungen und Zugang

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen oder bereits beziehen, Fragen zu Ihrer Eingliederungsvereinbarung haben oder Unterstützung bei der Jobsuche benötigen, ist das Jobcenter Salzlandkreis Ihre zuständige Stelle. Da das Jobcenter als kommunaler Träger arbeitet, läuft die Beantragung von Leistungen ausschließlich über die eigenen Kanäle des Jobcenters – das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie direkt beim Jobcenter Salzlandkreis ein, per Post, persönlich oder über die auf der Website angebotenen Wege. Die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit können Sie unabhängig davon weiterhin frei nutzen.

Öffnungszeiten und Kontakt

Für diese Dienststelle liegen im Verzeichnis derzeit keine Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten direkt beim Jobcenter: telefonisch unter 03471 684-0 oder über die offizielle Website jc.salzlandkreis.de. Dort finden Sie auch Informationen zu Terminen und weiteren Kontaktmöglichkeiten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Salzlandkreis ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 21 Postleitzahlen im Salzlandkreis zugeordnet ist: 06406, 06408, 06420, 06425, 06429, 06449, 06464, 06466, 06467, 06469, 39218, 39221, 39240, 39249, 39418, 39435, 39439, 39443, 39444, 39446 und 39448. Sollte beim Einreichen eines Antrags Unklarheit bestehen, ob diese Stelle zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Das Jobcenter Salzlandkreis gehört zu den bundesweit 104 Jobcentern, die als zugelassene kommunale Träger vollständig von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat eine praktische Folge: Anträge auf Grundsicherungsgeld und alle Unterlagen laufen ausschließlich über die Kanäle des Salzlandkreises, nicht über die zentralen Systeme der Bundesagentur.