Das Jobcenter Saarpfalz-Kreis ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Saarpfalz-Kreis. Es hat seinen Sitz in der Talstraße 57 in Homburg und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Saarpfalz-Kreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich dieses Jobcenters wohnen und Leistungen beantragen oder Fragen zu Ihrer Arbeitsuche haben, sind Sie hier richtig.
Das Jobcenter Saarpfalz-Kreis bewilligt Grundsicherungsgeld für Personen im erwerbsfähigen Alter, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, und unterstützt sie dabei, wieder in Arbeit zu kommen. Anträge und Unterlagen reichen Sie direkt über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters ein – telefonisch, schriftlich oder persönlich. Das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung, weil dieses Jobcenter kommunal und nicht gemeinsam mit der Bundesagentur betrieben wird. Informationen darüber, welche Einreichungswege konkret offenstehen, erhalten Sie auf der offiziellen Website oder telefonisch.
Für diese Dienststelle liegen im Verzeichnis derzeit keine Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten direkt beim Jobcenter: telefonisch unter 06841 104-0 oder auf der offiziellen Website unter www.saarpfalz-kreis.de. Dort finden Sie auch Hinweise zu Terminvereinbarungen und weiteren Kontaktwegen.
Das Jobcenter Saarpfalz-Kreis ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden sieben Postleitzahlgebiete wohnen: 66386, 66399, 66424, 66440, 66450, 66453 und 66459. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Wohnort in diesen Bereich fällt, können Sie das Jobcenter direkt anfragen. Sollte eine andere Stelle zuständig sein, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.