Das Jobcenter Saalekreis ist die zuständige Anlaufstelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II im Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt. Es hat seinen Sitz in der Geusaer Straße 81e in Merseburg und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, bei der finanziellen Absicherung und bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung.
Das Jobcenter Saalekreis wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Saalekreis betrieben, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat eine praktische Konsequenz für die Antragstellung: Das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur steht hier nicht zur Verfügung. Anträge auf Grundsicherungsgeld und die Einreichung von Unterlagen laufen ausschließlich über die eigenen Kanäle des Jobcenters – per Post, persönlich oder über die auf der Website angebotenen Wege. Für Ihre Arbeitsuchendmeldung, die Jobsuche über die Jobbörse sowie die Suche nach Weiterbildungsangeboten nutzen Sie weiterhin die Onlinedienste der Bundesagentur für Arbeit, die unabhängig von der Trägerform allen offenstehen.
Für das Jobcenter Saalekreis liegen in diesem Verzeichnis keine aktuellen Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die Sprechzeiten sowie Informationen zur Terminvereinbarung direkt beim Jobcenter: telefonisch unter 03461 244-0 oder auf der offiziellen Website unter www.efa-sk.de.
Das Jobcenter Saalekreis ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 20 Postleitzahlgebiete im Landkreis Saalekreis wohnen: 06179, 06184, 06188, 06193, 06198, 06217, 06231, 06237, 06242, 06246, 06249, 06254, 06255, 06258, 06259, 06268, 06279, 06318, 06632 und 06642. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist Ihr tatsächlicher Wohnort. Sollte bei der Antragstellung Unklarheit bestehen, ob eine andere Stelle zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.