Das Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Rheingau-Taunus-Kreis. Es hat seinen Sitz in Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7, und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Rheingau-Taunus-Kreis haben. Es entscheidet über Anträge auf Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung und vermittelt Leistungen zur Eingliederung in Arbeit – etwa Qualifizierungsmaßnahmen, Förderungen oder Beratungsangebote. Für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach SGB III – also das Arbeitslosengeld I – ist dagegen die Agentur für Arbeit zuständig, nicht das Jobcenter. Falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie richtig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Weil das Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis ein kommunaler Träger ist, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein; Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landkreises. Die Arbeitsuchendmeldung erfolgt weiterhin über die Agentur für Arbeit und ist davon unabhängig. Auch die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur stehen Ihnen offen – diese Dienste gelten bundesweit für alle.
Das Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis ist zuständig für Adressen in den folgenden 26 Postleitzahlgebieten des Rheingau-Taunus-Kreises und seiner Umgebung: 65219, 65220, 65221, 65222, 65223, 65224, 65232, 65307, 65321, 65326, 65329, 65343, 65344, 65345, 65346, 65347, 65366, 65375, 65385, 65388, 65391, 65396, 65399, 65510, 65527, 65529.