Das Jobcenter Rhein-Sieg ist eine gemeinsame Einrichtung des Rhein-Sieg-Kreises und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in der Frankfurter Straße 84 in Siegburg. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Neben der finanziellen Unterstützung begleitet das Jobcenter Betroffene dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Das Jobcenter Rhein-Sieg ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits beziehen. Es ist zuständig für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie für Eingliederungsleistungen, die dabei helfen sollen, eine Beschäftigung aufzunehmen. Zuständig ist das Jobcenter für Personen im erwerbsfähigen Alter — also grundsätzlich zwischen 15 und 65 Jahren. Falls sich herausstellen sollte, dass eine andere Stelle für Sie zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Für das Jobcenter Rhein-Sieg liegen derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Aktuelle Informationen zu Sprechzeiten und Terminen erhalten Sie über die offizielle Website unter www.jobcenter-rhein-sieg.de. Dort finden Sie auch Hinweise zu den einzelnen Standorten und möglichen Online-Angeboten.
Das Jobcenter Rhein-Sieg ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 21 Postleitzahlen im Rhein-Sieg-Kreis wohnen: 51570, 53332, 53340, 53343, 53347, 53359, 53604, 53639, 53721, 53757, 53773, 53783, 53797, 53804, 53809, 53819, 53840, 53842, 53844, 53859 und 53913.
Neben dem Hauptsitz in Siegburg (Frankfurter Straße 84) betreibt das Jobcenter Rhein-Sieg weitere Anlaufstellen im Kreisgebiet: