Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis ist die zuständige Stelle für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Rhein-Neckar-Kreis. Es ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises und der Bundesagentur für Arbeit und hat seinen Hauptsitz am Czernyring 22 in Heidelberg. Zuständig ist das Jobcenter für Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und Unterstützung bei der Sicherung ihres Lebensunterhalts oder bei der Suche nach Arbeit benötigen.
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und unterstützt Leistungsberechtigte bei der Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören unter anderem die Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihre Situation zuständig ist: Hauptregel ist, dass das Jobcenter für SGB-II-Leistungen zuständig ist, während die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I nach SGB III auszahlt. Sollten Sie sich an die falsche Stelle wenden, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten — Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.
Für das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis liegen derzeit keine verlässlichen Angaben zu Öffnungszeiten vor. Da das Jobcenter fünf Standorte im Kreisgebiet betreibt, können die Zeiten je nach Standort unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich direkt beim Jobcenter — telefonisch oder über die offizielle Website — über die aktuell gültigen Sprechzeiten und darüber, welcher Standort für Sie zuständig ist.
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis ist für Adressen in 52 Postleitzahlgebieten zuständig, die sich über den gesamten Rhein-Neckar-Kreis erstrecken. Prüfen Sie anhand der folgenden Liste, ob Ihre Postleitzahl erfasst ist:
64754, 64759, 68526, 68535, 68542, 68549, 68723, 68766, 68775, 68782, 68789, 68799, 68804, 68809, 69151, 69168, 69181, 69190, 69198, 69207, 69214, 69221, 69226, 69231, 69234, 69242, 69245, 69250, 69251, 69253, 69254, 69256, 69257, 69259, 69436, 69469, 69493, 69502, 69514, 74889, 74909, 74915, 74918, 74921, 74924, 74925, 74927, 74931, 74933, 74934, 74937, 74939
Neben dem Hauptsitz in Heidelberg ist das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis an vier weiteren Standorten im Kreisgebiet erreichbar:
Heidelberg, Czernyring 22/12
Schwetzingen, Robert-Bosch-Str. 2
Sinsheim, Kleine Grabengasse 6–8
Weinheim, Röntgenstr. 2
Wiesloch, Schwetzinger Str. 133