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Das Jobcenter Rhein-Hunsrück ist die zuständige Behörde für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Rhein-Hunsrück. Die Hauptstelle befindet sich in der Bingener Str. 23b in 55469 Simmern. Es handelt sich um eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises und der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Rhein-Hunsrück prüft und bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Neben der finanziellen Unterstützung begleitet das Jobcenter Leistungsberechtigte bei der Suche nach Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung. Hierzu gehören Beratungsgespräche, die Erstellung von Integrationsplänen sowie die Vermittlung in Fördermaßnahmen. Zuständig ist das Jobcenter ausschließlich für Personen im erwerbsfähigen Alter; für Renten oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII sind andere Stellen zuständig. Falls Sie sich unsicher sind, ob das Jobcenter Rhein-Hunsrück für Ihr Anliegen die richtige Adresse ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Antrag und Kontakt

Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie telefonisch unter +49 6761 9406-0 einleiten oder persönlich in der Hauptstelle in Simmern stellen. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der offiziellen Website unter jobcenter-rhein-hunsrueck.de. Wenden Sie sich dort auch, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern — etwa Einkommen, Wohnsituation oder Haushaltsgröße — denn solche Änderungen müssen dem Jobcenter gemeldet werden.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Rhein-Hunsrück ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 24 Postleitzahlgebieten zuständig, die den Landkreis Rhein-Hunsrück und angrenzende Bereiche abdecken: 55430, 55432, 55469, 55471, 55481, 55483, 55487, 55490, 55491, 55494, 55496, 55497, 55499, 56154, 56281, 56283, 56288, 56290, 56291, 56329, 56332, 56850, 56858, 56869.

Weitere Standorte

Neben der Hauptstelle in Simmern ist das Jobcenter Rhein-Hunsrück auch an folgendem Standort erreichbar:

Boppard, Heerstr. 189–191

Wussten Sie? Das Jobcenter Rhein-Hunsrück ist eine gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Für Fragen zur Jobvermittlung und zu den Leistungen nach SGB II haben Sie eine einzige Anlaufstelle, die beide Aufgaben bündelt. Daneben gibt es bundesweit 104 Jobcenter, die ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden — das Jobcenter Rhein-Hunsrück gehört nicht dazu und kann bei Bedarf auf die Ressourcen beider Träger zurückgreifen.
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